344 "2% L"Tiheil XIV. :Abhändl ung.
in dex Generalversammlung im Monate December dem Bereine ' zur Be- b
; ichlußnahme vorzutragen , um: sodann nöthigen Falls, nach erhaltener s
» Genehmigung des hohen Curators, die geeigneten Schritte zu deren Be- n
"m" sätigung! einzuleiten. 11471 G
Statuten des u. s. Getwerbvereines vom Jahre 1840.
EE SE DH wm. Absag.
wn Exmuatörude und zwingende Mittel.
EE NL Ermunternde Mittel.
19 m giti: 15 "Mur 4. 583.
ee Begünstigung der Einwanderun g..
„„Alles was zur Beförderung fremd er Ansiedler, besonders aber
zur, Jtiederlassung fremder Fabrikanten , Manufacturisten , Profes-
sionisten „und Handwerker. Vorschub leisten kann , sollen die Länder-
stellen ,/- im so weit damit keine Geldauslage von Seite des Staates ,
Feine Mauthbefreiung, und feine anderen Exemtionen verbunden sind,
gleich auf der Stelle zu veranlassen berechtiget, und diesen Fremden
allen möglichen Vorschub zu leisten schuldig seyn.
„Nur .dann 7. avenn. zu. einem ganz-neuen der inländischen In-
dustrie nüßlichen Etablissement , oder zu einer ganz neuen Ex-
findung, wovon sich für den Staat ein Vortheil versprechen läßt,
GSeldvorschüsse, oder ganz 'besonde re'Begünstigungen erfor-
derlich wären , müssen dieselben bei der Hofstelle angesucht werden,
Wirkungskreis der Cameralbehörden vom 24. Jänner 1800; Wir-
kungsfreis der Cameralbehörden vom 11. Jänner 1810, 6. 4. S.
jedoc< S8. 542.
6. 534.
: b) Freizügigkeit derselben.
Fremde Manufaäcturisten“ und Künstler, wenn sie sich in einem
Erblande niederlassen , erhalten nicht nur. die L0jährige , sondern die
lebenslängliche Freizügigkeit. ;
Hofv. vom 24, Sept. 1784. i
5. 535.
c) Aufforderung zur Vervollkommn ung -der inlän-
dis<en Industrie und Beförderung des dießfälligen
„„Verkehres. .
2. Maschinen.
In. Ansehung der Vortheile, welche die Verwendung der Maschi-
nen in Hinsicht auf die Erhöhung der Industrie und des National-