Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

Von dem Gewerbs- und Handelswesen. 347 
"im der von der Akademie geseßten Aufgaben anberaumt wurden , worauf der 
Preis zuerkannt wurde. 
Dec. & « 
S. 539. 
Hier Nunmehrige Prämienvertheilung«. 
ncht a. Bei der Akademie der bildenden Künste. 
von Um die Beweggründe zur Verwendung der akademischen Schüler 
816 zu vermehren, und unter denselben einen rühmlichen Wetteifer rege 
; zu machen, sind nunmehr jährlich kleine Preise im Gelde ausgesebt, 
und für diejenigen Schüler bestimmt, welche sim noch als Anfänger 
mit bloßer Nachahmung beschöftigen. 
Für Werke eigener Erfindung werden alle drei Jahre größere 
Preise , die in goldenen und silbernen Denkmünzen bestehen, aus- 
en getheilt. 
Un: Patent: vom'4. Febr. 1812, 5. 35. 
zur Zum Concurse um Kunstpreise werden nur Schüler zugelassen , 
elbst die matrikulirt sind, und sich daber mit Rec<t Schüler der Akademie 
nennen können. | 
Derjenige, welcher um die kleinen Preise contcurrirxen will, muß 
die Akademie wenigstens ein Jahr ordentlich besucht haben. 
 Werbereits. den ersien Preis in einer Abtheilung erhalten hat, 
kann um die Preise derselben Abtheilung niht mehr concurriren. 
nu Eod. S. 37. 
en, S. dießfalls auch Abhandlung KI1. 8- 1954. 
ins 
8. 540. 
8. Nach Beendigung der allgemeinen Gewerbsausgeliuug. 
vi Nach Beendigung der allgemeinen Gewerbsaussiellung werden , 
<er in Folge des Ausspruches einer eigene hierzu unter dem Präsidium 
em der Landesstelle aufgestellten Juris, goldene - silberne unt bronzene 
bei Medaillen und ehrenvolle. Erwähnungen, für diejenigen Fabriks- und 
vol Gewerbsinhaber , welche die vollkommensten Producte eingeliefert 
wien haben , durc< das Landespräsidium bei der allgemeinen Hofkammer in 
fer- Antrag gebracht, und es wurden bei der ersten Gewerbsausstellung 
mit diese Belohnungen sogar in Gegenwart Sr. Mai. selbst feierlichst 
ung vertheilt, 
ger 
m 6. 541. 
5fl. e) Unmittelbare Staatsunterstüßungen. 
else Die Unterstüßungsarten der Industrie sind: 
en 2): Geldvorsc<hüsse, Lehrlingsbeiträge, Quar: 
ung tierzinsvergütungen, Überlassung des Gebrau<es
	        
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