Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

Von dem Gewerbs- und Handelswesen. 327 
Ser 5. 602. 
4739. Art der Kundmachung erloschener Privilegien. 
In Folge des höc<hsten Patentes hat die k. k. Commerz. Hof- 
commission Über die zweckmäßigste Art, die allgemeine Kundma- 
xen chung der erlos<enen Kunstprivilegien zu bewerkstelligen, beschlossen : 
daß die Beschreibungen der erloschenen Privilegien von dem poli- 
technischen Institute redigirt , mit den dazu gehörigen Zeichnungen, 
vegen zweckmäßigen Erläuterungen und Bemerkungen begleitet, ihrem 
ohne vollständigen Inhalte nach in den Institutsjahrbüchern aufgenom- 
< die men - in die öffentlichen Blätter aber nur gedrängte , den Gegen- 
BE stand in der Wesenheit genau <aracterisirende Notizen mit dem 
1991, Beisalze eingeschaltet werden sollen, daß die ausführlichen Beschrei- 
bungen in den Jahrbüchern des polyrechnischen Instituts erscheinen 
werden, und daß wan bis dahin sowohl diese Beschreibungen und 
Zeichnungen , als auch stets. die betreffenden Modelle, wo solche 
vorhanden sind, im Institute einsehen könne. 
Fall Hofkzld. vom 21. Juni 1823. 
zr er- 
hrei- 6. 603. 
ups Nur wirklich neue Gegenstände sind zur Kundma- 
1820 <hung geeignet. 
1632 Aus Anlaß der an die Commerz. Hofcommission gemachten An- 
Prie- zeige über die von einer Partei Überreichte Erklärung wegen Zurück- 
sind, legung ihres Privilegiums, und die sonach erfolgte Erlöschung des- 
gehö- selben , wurde erinnert, daß laut 8. 23 des allerh. Patentes vom 
Lan- Jahre 1820 nach der Erlöschung eines Privilegiums die beliebige 
zzirte Benüßung der Erfindung, Entdeckung oder Verbesserung, auf 
f der welche das Privilegium ertheilt. war / allgemein frei gegeben wird. 
ssene Da nun eine solhe allgemeine Freigebung natürlich nur 
der von wirklich neuen Gegenständen im Sinne des gedachten Pa- 
mit tents verstanden werden kann, indem es sonst in der Willkür eines 
nacht jeden läge , durg Einwirkung und sohinige Erlöschung eines, be 
zuerz sonders für eine kurze Dauerzeit mit sehr geringen Kosten verbune 
mit denen Privilegiums , was immer für eine / auf Befugnisse oder 
von Gewerbe beschränkte Beschäftigung in eine freie umzustalten; und 
Zu- da ferner die Kundmachung bereits bekannter Gegenstände schon an 
1ms- und für sich überflüssig wäre, so hat die Regierung das polytech- 
zwa nische Institut , im Nachhange zu: der früheren Instruction wegen 
fam- der Redigirung der Aufsäße zur Kundmachung erloschener Privile- 
gien und der ihnen zum 'Grunde liegenden Beschreibungen nun- 
[87. mehr noch, dahin angewiesen, daß es jene Aufsätße erst nach ge- 
s<höpfter Überzeugung von der Neuheit des Segensändes oder we- 
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