Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

3: I. Theil XV. Abhandlung. 
und die hohe Hofkammer diesem Einschreiten aus der gedachten Ur- 
sache nicht zu willfahren beschlossen hat. . 
Hofkammerd. vom 16. Mai 1833, Hofz. 10371, Rggsz. 28953. | 
S. 609. 
Erfolglassung der Beschreibung. 
Um Erfolgung der Beschreibung als erloschen zu erklärender 
Privilegien hat die Regierung nach fruchtlos verstrichenen Recurs- 
fristen besonders einzuschreiten. 
Hofkammerd, vom 25. April 1835, Hofz. 17105, Rg98z. 24551. 
S. 610. 
Von Hauptberichten über die erloschenen Privile- 
gien hat es abzukommen, 
Von Vorlegung der Hauptberichte über das ausschließende Pri- 
vilegiengeschäft hat es abzukommen. Die wichtigeren Ergebnisse der 
einzelnen in der Provinz in Ausübung befindlichen Privilegien , in 
Bezug auf Handel, Industrie und Landwirthschaft sind jedoch in die 
genannten statistischen „Übersichten unter Beifügung der allfälligen 
anderweitigen Beobachtungen aufzunehmen, worüber gleichzeitig auch 
die übrigen Länderstellen die dießfällige Weisung erhielten, 
SHoffammerd, vom 28. Oct. 1835, Hofz. 47454, Rgg83. 61775. 
g) Führung der Register bei vem Privilegiums- 
wesen. 
S. 611, 
Führung eines Registers bei der Landesstelle. 
.- Damit derjenige, welcher ein Privilegium ansuchen will, inden 
Stand geseßt werde, zu seiner größeren Sicherheit die bereits er- 
theilten Privilegien zu durchsehen, ist bei sammtlichen Länderstellen 
ein Register zu eröffnen , in welches die sämmtlichen Privilegien , 
wie sie ertheilt werden, sammt der Angabe der Personen, welchen 
sie ertheilt worden sind , idrer Wohnsibße, des Datums der Ausfer- 
tigung der ämtlichen Certificate , der Privilegiumsurkunde und der 
Erlöschungszeit des Privilegiums einzutragen, und in welchem eine 
besondere angemessene Rubrik für Anmerkungen über den Stand der 
nachherigen Augübung und über die in dem Besiße der Privilegien ge- 
sc<ehenen Veränderungen offen zu lassen ist. 
Bei der zur Leitung der Commerz. Angelegenheiten bestimmten 
Hofbehörde ist das Hauptregister zu führen. 
Priv. Pat. vom Jahre 1832, 6. 22. 
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