Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

Von dem Gewerbs- und Handelswesen- 393 
dessel- anzusehen - wenn“ sie im Inlande bereits in der Auzübung war, 
r Ver- und zwar ohne Unterschied , ob diese Ausübung von dem „Privile- 
enden gieninhaber selbst, oder von einem Andern erfolgte. 
erbesse- Hofkammerd. vom 28. April 1836, Hofz. 172327, Rg9083-« 
in der 27433. 
3. einer 6. 615. 
Tom Wann die politische Behörde competent ist. 
DUN Über die Frage: ob ein ertheiltes Privilegium 
neien a) aus öffentlichen Rüc>ksichten, oder 
4 mit b) wegen unterlassener Augzühung, oder 
Tandes ce) wegen von dem Privilegiumsbesikerni < t erfüllter, oder 
nstand d) von ihm verlekßter Bedingnisse der Verleihung aufzu- 
heben sey, haben die politischen Behörden nac< Maßgabe 
1g ist ihres allgemeinen Wirkungskreises und mit dem Vorbehalte des in 
rungs- der geseßlichen Frist zulässigen Recurses an die höhere Behörde zu 
stande ertennen. 
der in Patent vom Jahre 1832, 8. 26. ZQ ZE 
rößere e) Streitigkeiten über die Neuheit einer privilegirten 
| Entde>ung , Erfindung oder Verbesserung , die vor Ertheilung des 
Zerbes- Privilegiums schon bekannt war, oder Über die Frage , ob sie nicht 
NEM aus dem Ausglande nur eingeführt worden und (nac<ß S. 2 des Pa- 
ien tentes vom Jahre 1832) für ein Privilegium nicht geeignet sey - 
Mit: wobei es also nicht auf ein Erkenntniß zwischen zwet Privilegirten 
tet" ir ankömmt , gehört aber (nach 5. 26 des Patentes) zur Wirksamkeit 
n dem der politischen Behörden. 
DP and Patent vom Jahre 1832, 6. 27. 
rand Endlich sind * | | | | . 
ü viv: f) auch Streitigkeiten zwischen zweit aussc<hließend Privile- 
girten, insofern sie sich aufdie Identität des Privilegt ums 
beschränken, von den politischen Behörden zu entscheiden. 
juer Dadurc< hat es von den im Einverständnisse mit „dem E.:X; 
haber obersten Gerichtshofe erlassenen Verfügungen vom 30. März 1840, 
Weise Z. 13084 sein Abkommen. 
estimz- Hofkammerd. vom 26. Nov. 1842, Hofz. 49037 , Rgg3z-« 
tenteg 24465. S. dagegen 8. 619. 
. 6. 616. 
18Sschl. N . 
57 Die politischen Länderstellen sind dießfalls erste 
Tage Instanz. 
lande Über die Fragen: ob ein ertheiltes Privilegium aus öffentlichen 
beine Rücksichten , oder wegen unterlassener Ausübung desselben , oder 
8 neu wegen von, dem Privilegiumösbesiter nicht erfüllter , oder von ihm
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.