Von dem Gewerbs- und Handelswesen. 409
der Art (allerh. Ents<l. vom 22. Dec. 1842, Hofkammerd. vom 21. April
<e nach 1843, Rggsc. vom 5. Mai 1843), angeordnet. S. dießfalls Gotth.
sendun- Freih. v. Buschmanns system. Darstellung der die k. k, österr. Grenz-
icte ges wache betreffenden Vorschriften 1841.
„Eine weitere Auseinanderseßung dieses Gegenstandes gehört
übrigens als Gefällsgegenstand außer dem Bereich dieser Abhandlung.
rx Zoll: 2) Da seit dem Jahre 1788, wo der allgemeine Zolltariff gesehlich festgeseßt
“e wurde, in ganz Europ« der Zug des Handels audere Richtungen erhalten
die Aln- hat, und alle Preise der Waaren wesentlich verändert worden find, so
behalte- wurde bereits mit Patent vom 2. Septemher 1810 ein den neueren Zeit-
Me Art umständen und Verhältnissen des Staates angemessener Zolltarisf vorzüg-
nderen lich zu dem Ende vorgeschrieben, um durch denselben die eigenen Erzeug-
nisse, den inländischen Kunstifleiß und den Handel auf alle Ari,
, no< kräftiger anzueifern und zu unterstüßen.
ischen Die" Vorschriften, durch welche seit den Jahren 1784 und 1788
übri- alle entbehrlichen Waaren außer Handel,gesezt wurden, bewähr-
die ges ten ihren Nutzen durch die heilsamsten Folgen , und es wurde daher be-
irh die schlossen, nicht nur ihre strengste Handhabung anzuorduen, sondern ihnen
ZIN auch zur Belebung des inneren Wohlstandes und Erhebung des National»
zr Über reihthums, noc< mehrere Ausdehnung zu geben,
Geset Um jedoch diesen ausgebreiteten reichhaltigen , verwickelten, und auf
rfahren so viele Staats- und Privatinteressen einwirkenden Gegenstand der Na-
Dalma- tional-Okonomie zum Besten zu bringen , und doch jeden Theil desselben
Staaten mit der reifesten Überlegung gründlich vollenden zu lassen, wurde zugleich
Z die Einleitung getroffen, daß der neue Zolltariff in systematischer Ord»-
. nung Theil für Theil ausgearbeitet , jeder Theil zur allerhöchsten Geneh-
veisung migung besonders vorgelegt, und eben so das Geseß zur Ausführung ge-
en» in bracht werde,
Dieben» Seither erschienen allmälig eine Menge Special-
| tariffe, deren Aufführung jedo<h außer vem Bereiche dieser Abhand»-
ig: lung liegt. Siehe Krenners Zolltarisse. == Siehe ferner den neuen An-
en Ge- hang zu der Auseinandersehung der k. k. österreichischen Gin- Aus- und
Durchfuhrszölle, Zur Bequemlicgkeit des Handels. Von Juli 1841 bis
altung August 1842, womit der eigentliche Zolltariff vom Jahre 1840 ganz
ich zu- vervollständiget, und als ein neues Werk zu betrachten ist; dann Came
II DIN raleintheilung der k, k. österr. Monarchie , mit Nücksicht auf die politische
3. Eintheilung. Sie enthält :
dieses 1. Die Umsicht der obersten Instanzen in Gefällssachen , und
verden der administrirenden Gefällsbehörden ;
2. Das Nepertorium der ausübenden Gefällsämter, alphabetisch
lSüber: geordnet, mit numerischer Hinweisung auf die vorgeseßten Gefällsbehörden ;
3. Die zur Nespicirung der Gefällsgebahrung und Manipu-
Patent lation bestellten Controllsbehörden (Buchhaltungen) , mit Hinblic>k auf
fgesekß ihre Gefällszuweisung nach den verschiedenen Zweigen. Zusammengestellt
n Sr. von L. Wittmann , Nechnungs-Official der k. k, Gefällen- und Domai-
Hofz. nen-Hofbuchhaltung.
an die Daß übrigens bei der organischen Ausbildung des deutschen Zoll-
stande- vereines, dem österr. Zollsysteme gleichfalls zeitgemäße Fortschritte
wach bevorstehen , um dem Verkehre nach Außen die ihm gebührende Stellung
Dae zu geben, und dem Wesen und Zwecke des österr. Schußsystems die höchsi-
igt ist möglichste Vervollkommnung zu verschaffen, dafür bürgt die so bewährte