456 4X. Theil XIV. Abhandlung,
11.
Beförderung der Communicationsmittel.
6. .675.
Allgemeine Bemerkungen hierüber.
Die wichtigsten Mittel zur Beförderung des Handels im Jn-
und Auslande sind die Communicationsmittel zu Wasser und zu
Lande, und somir die Erweiterung und Vervollkommnung des Trans-
portsystemes dur<h Canäle, Straßen, Eisenbahnen. und Flußschiff-
fahrtserleichterungen , und Verbesserung des Postwesens.
Hierzu dienen nun in der neuesten Zeit die großen Hebel der
Dampfschifffahrt und der Eisenbahnen, deren Hauptgrundsäße in Be-
ziehung auf deren Einführung und Begünstigung hier aufzunehmen
sind ; wogegen das Technische zur Beförderung und Vervollkomm:-
nung dieser Transportmittel in die Abhandlung XV dieses Werkes,
vom Bauwesen, die in beiden Beziehungen zu beobachtenden Si-
<herheitsmaßregeln aber in die Abhandlung XIV , von der Sicher-
heits- und Ordnungspolizei, gehören.
S. 676.
I. Hauptgrundsäße hinsichtlich der Dampfschifffahrt.
Octrois.
Danach der Instruction zur Ausführung des Priv. Pat, ad 21
die Scifffahrt8octroi nicht in die Kathegorie der Erfindungsprivile-
gien, sondern in jene des besonderen Coneessionswesens
zur gemeinnüßigen Beförderung der Scifffahrt, Canäle , Straßen
und Brücken gehören, so ist ein dahin zielendes Gesuch nicht auf
das obberührte allerh. Patent zu weisen.
Es wird übrigens zur künftigen Richtschnur erinnert : daß in
Fällen , wo sich wegen Erweiterung sol<er Octrois an die
Regierung gewendet würde , stets darauf zu sehen wäre, daß die
Bewerber umständliche Plane über die Art der Aus-
führung ihrer Unternehmungen vorlegen, und daß
sie die Puncte, welche sie in die Octrois aufgenom-
men wünschten, gehörig angeben, worauf die Regierung
erst die Verhandlung an die Commerz. Hofstelle einzubegleiten batte,
welche nur bei dem Vorhandenseyn der geforderten Behelfe das geseß-
lime Einvernehmen mit der k, k. vereinten Hofkanzlei pflegen kann.
Commerz. Hofd, vom 18, Oct. 1821.