499 I. Th eil XIV. Abhandlung.
a) Handelscontracte und Regulirung ver H an-
delsverhältnisse mit andern Staaten, dann
b) Aufstellung der Consuln auf auswärtigen
Handelspläßen; Ertheilung der Instructionen für
dieselben, Anerkennung fremder Consuln, sofern
bei diesen Gegenständen bisher die Hofkammer oder
die politischen Hofstellen Einfluß nahmen, endlich
6) die Mercantiltabellen und Commerzial-oder
Industrialtadzellen.
2. Das Zollwesen überhaupt, als:
a) die Zollordnung als Inbegriff der Vorschriften über das
in Absicht auf die zu verzollenden Waaren zu beobachtende Verfahren;
b) die Zolltariffe oder Bestimmungen der Ein- , Aus-
und Durchfuhrszölle. ;
* 6) Die einzelnen Ausnahmen, Begünstigungen und
Abweichungen von der Zollordnung und den Tariffen.
d) Der Zollcordon, so weit es sich um die Grundsäße
der Aufstellung und Regulirung desselben handelt.
3. Die Navigations-Seeschifffahrtspolizei im
ausgedehntesten Verstande , mit Inbegriff der Hafenpolizei , dann
Gegenstände des öffentlichen und Privatseerechtes , so weit die poli-
tisc<en Behörden darauf Einfluß nehmen. Hierher gebört nun wobl
auch die Dampfschifffahrt.
Die Sanitäts- und Contumazanstalten.
4. Mercantil- und Wechselgerichtsangelegenhei-
ven, so weit sol<ge dem Wirkungskreise der politi-
s<en Behörden unterliegen, als: Fondsbestimmun-
gen und Ausweisungen, Protocollirungen der Fir-
men und Societätscontracte, Einziehung der Hand-
lungsbefugnisse in Concursfällen und dergleichen.
5. Höhere Industrialgegenstände, als:
a) Einführung ausländischer vorzüglicher In-
dustrialzweige.
b) Neueausgezeichnete Fabrikationsgunterneh-
mungen, und technische oder <emische Erfindungen;
ce) Verleihung ausschließenderPrivilegien. Un-
terstüßbung nübßlicher Fabriken und Gewerbe.
Eod.
6. Shuß-, Aufsichts- und Bildungsanstalten,
welche sich auf höhere Industrialgegenstände bezie:
hen, wie
3) die Commerzialwaaren-Stempelung in orga-
nischer Hinsicht , mit Ausschluß der Manipulations - und Contre-
bandgegenstände ;