522 I. Theil XIV. Abhandlung:
Zahl
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Anweisjung.
Der angehende bürgerliche .
N. N. wird angewiesen, rüFfichtlich des demselben Magistrate nnterm
18 . . Zahl . . . verliehenen . .
Gewerbes (Befugnisses) den Beitrag zum Kammergandel-Einlösungsfonde mit
. » .» - » Gulden Conventions-Münze in dem magisiratischen Oberkamz-
meramte zu berichtigen , und die Quittung hierüber bei dem gefertigten Refe-
venten binnen 3 Tagen einzulegen.
Mien, den |... 4
N. N. m. p.
Magist. Rath.
EK.
(Mit) Nücksicht auf den Vortrag B.)
Von dem Neagistrate der kk, b. 5 5
Nachdem sich N. N, .
über die Bezahlung der Bürgertare ausgewiesen , die herrschaftliche Entlassung
sub Nr. . . . und die Dispens vom Hindernisse der akatholifschen Religion anie
sub Nr. . . . erwirkt, auch das Meisterstü> gut verfertigt hat, so wird für i
demselben für die Vorstadt Margarethen ein Tischlergewerbe sammt dem Bür- Beis
gerrechte verliehen, und die allso gleiche Ausübung dieses Gewerbes mit dem Bei- lige
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satze gestattet , daß sich wegen Ablegung des Bürgereides , wozu der Taufschein Mac
mitzubringen ist, den nächstkommenden Donnerstag zu melden sey. Fei
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Wien, den . . - hun
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