VI
Die Anordnung des Stoffes ist, wie sich jeder Leser leicht
überzeugen kann, nach einem bestimmten Plane erfolgt. Der
allgemeine Theil enthält einen Ueberblick über die Arbeit des
schweizerischen Volkes und über die zur Förderung der socialen
Wohlfahrt getroffenen allgemeinen staatlichen Massregeln. Der
specielle Theil behandelt die einzelnen Seiten der socialen Frage
in sanitarischer, ökonomischer, intellectueller und sittlicher Hin-
sicht und die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder von
dem gemeinnützigen Publikum für die Volkswohlfahrt getroffenen
Massregeln. Von diesen speciellen Vorkehrungen haben in dem
gegenwärtig erscheinenden ersten Bande nur die Wohnungs-,
Ernährungs-, Haushaltungs- und sanitarischen Verhältnisse Platz
finden können. Die wichtigen Fragen der Lohnverhältnisse und
Lohnzahlungsmethoden, des Kassen- und Unterstützungswesens,
der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften, der Arbeits-
einstellungen und Schiedsgerichte, der Massregeln für Fortbildung
und Erholung der Arbeiter etc. werden im zweiten Bande behandelt.
Am Schlusse desselben soll ein ausführliches Personen- und
und Sachregister für beide Bände folgen, so dass der ganze
Bericht dann als ein Repertorium der auf die schweizerischen
Arbeiterverhältnisse bezüglichen wichtigsten Thatsachen und Ein-
richtungen benutzt und auch von solchen Lesern, welche sich
nur über einzelne Einrichtungen unterrichten wollen, sehr leicht
zu Rathe gezogen werden kann. — Ergänzungen oder Berich-
tigungen und Erfahrungen aus noch andern Theilen der Schweiz
werden dem Referenten sehr willkommen sein und sollen eventuell
in einem spätern Nachtrage zu dem ganzen Werke berücksichtigt
werden.
Zürich, den 15. Juli 1878.
Victor Böhmert.