131
öl- thaten« aufmerksam machen und die Progressivsteuer für eine
hs- socialistische Erfindung, für ein »Auslandsgesetz« erklären, und
N- behaupten, dass die Tendenz der Progression die Nivellirung des
len Besitzes sei, dass sie gerade in Demokratien höchst verführerisch
uitt auf die Massen einwirke, dass sie Fleiss und Sparsamkeit ent-
ts., muthige, dass sie das Capital verscheuchen und demoralisirend
er- wirken werde, indem die wenigen übermässig hoch belasteten
us- Bürger versuchen würden, sich der Steuer zu entziehen, und dass
UN. die alte freiwillige schweizerische Gemeinnützigkeit der begüterten
che Klassen unter dem Zwange von oben leiden werde.*) Man stellt
und diesen Bedenken, welche auch gegen das neueste Progressiv-
ven, steuergesetz der Glarner Landsgemeinde vom 11. Mai 1873 vor-
NO- gebracht worden sind, vor Allem das Argument entgegen, dass
ne, die Reichen ihre Steuer vom Ueberflusse bezahlen, dass ein ge-
an- ringeres Einkommen oder Vermögen durch denselben Steuer-
ist, procentsatz mehr belastet werde als ein höheres und dass auch
gel ein im Verhältniss viel grösseres Opfer an den Staat dem Rei-
‚AN- chen doch leichter falle, als das geringere Opfer dem Armen.
'oll- Ferner sucht man die Bedenken gegen die Progressivsteuer da-
zu durch abzuschwächen, dass man sie nur bis zu einem gewissen
Vermögens- oder Einkommensbetrage steigen lässt und von da
ıben an alle höhern Beträge gleich belastet, oder dass man im Gesetze
;hen vorschreibt, dass die Progression das Doppelte oder Dreifache oder
gel- Vierfache oder Fünffache des einfachen Betrages nicht über-
zur steigen dürfe.
ge- Endlich wird die Progression für die Gemeindesteuern in
der mehreren neuen Gesetzen ausdrücklich ausgeschlossen. So ent-
hält die neue Züricher Verfassung vom 31. März 1869, welche
1eile die Progression für die Staatssteuer als ein förmliches Princip
zlich der Verfassung aufstellt, doch in Art. 19 gleichzeitig den wich-
nehr 5
ger ) Siche die darauf bezügliche Literatur, insbesondere die Schrift des
Aargauischen Regierungsraths Hans von Hallwyl „Ueber das Wesen und
SCH: die Wirkungen der Progressivsteuer“ und die lehrreichen Verhandlungen
mit der verschiedenen Kantone und Landsgemeinden.