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mungen der in den einzelnen Kantonen bestehenden directen
Vermögens-, Einkommens- und Activbürgersteuern oder Personal- SE
steuern, welche- bei einer Untersuchung der den Arbeitern ob-
liegenden Staatslasten vorzugsweise in’s Gewicht fallen. Wir li
gehen auf die Erbschafts- und Militärpflichtersatzsteuern eben- Ol
falls nicht näher ein. Nur im Allgemeinen sei bemerkt, dass Al
gegenwärtig Erbschaftssteuern in Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, w
Freiburg, Baselstadt, Schaffhausen, Aargau, Thurgau, Tessin,
Waadt, Neuenburg und Genf bestehen. In mehreren Kantonen
wurde diese Abgabe schon in der Mediationszeit eingeführt als
Ersatz für eine allgemeine Vermögenssteuer, welche man ent-
behren zu können glaubte, in vielen andern dagegen erst in
neuester Zeit in Folge der gesteigerten Staatsbedürfnisse. Die A
stärksten Erbschaftsabgaben hat Genf, welches auch die directe ;
Linie und den Ehegatten mit 2 Procent besteuert und bei der 2
Seitenverwandtschaft von 5 bis zu 12 Procent ansteigt. Ausser
in Genf werden die Descendenten in keinem anderen Kanton be- %
steuert, der Ehegatte bloss in Genf, Waadt, Tessin, Freiburg,
Solothurn und Thurgau. — Die Erbschaftssteuern steigen überall
mit den ferneren Graden der Verwandtschaft. Mehrere Kantone
kennen ausserdem noch eine zweite Progression nach dem Be-
trage des Erbtheils, so z. B. Zürich, Solothurn, Thurgau. —
Zur Erleichterung der unteren Klassen pflegen fast überall ge-
ringere Beträge von Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen
von der Steuer ausgenommen zu sein (so z. B. in Zürich Be-
träge unter 1000, in Bern unter 400). In Genf, dessen Gesetz
am weitesten geht, sind ausgenommen: 1) Beträge, nicht über ;
3000 Fr., die in directer Linie an einen Minorennen übergehen,
2) Renten-Vermächtnisse, die nicht 300 Fr. jährlich überschreiten,
3) Vermächtnisse an öffentliche oder vom Staate autorisirte
Wohlthätigkeits-Anstalten, 4) Vermächtnisse von weniger als
50 Fr. Werth.
In Uri bestehen nach den uns gemachten mündlichen An-
gaben Erbschaftssteuern für entfernte Verwandte ausserhalb des