Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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den und da die Arbeiterbewegung unserer Tage einen Haupt- 
a antheil an diesem im Gegensatz zu den Vorschlägen der Glarner 
Volksvertretung angenommenen neuen Gesetze hat, so wird es 
gerechtfertigt sein, die Entstehung desselben an der Hand des 
ts- letzten, wie gewöhnlich musterhaft redigirten, Landsgemeinde- 
hie Memorials etwas ausführlicher darzustellen. Die Glarner Volks- 
N vertretung, der sog. »dreifache Landrath«, hatte sich bei den Be- 
re- rathungen über die Revision des Steuergesetzes zunächst die 
CN Frage vorgelegt, ob nicht in Betreff des Gegenstandes der Be- 
“ steuerung eine Aenderung eintreten soll. Bisher ist im Kanton 
ch Glarus ausschliesslich das /este Vermögen der directen Steuer 
en unterworfen gewesen, während ein Kinkommen aus Gewerbs- oder 
En Berufsthätigkeit durchaus frei ausgeht. Es kam daher in Frage, 
a ob man nicht anstatt der Vermögenssteuer oder wenigstens neben 
zu derselben eine Einkommensteuer vorschlagen solle. Innere Gründe 
A der gewichtigsten Art sprechen für Bejahung dieser Frage; denn 
N es ist nicht recht einzusehen, wesshalb derjenige, der z. B. aus 
ler den Zinsen eines festen Vermögens von 120,000 Fr. ein Ein- 
kommen von 5000 Fr. hat, eine Steuer von 300 Fr. (& 2!/,°/00 
gerechnet) zahlen soll, während sein Nachbar, der einen ebenso 
Ds hohen Betrag aus einer Besoldung oder aus einem gewinn- 
ie bringenden Geschäft vielleicht sogar das Doppelte im Jahr ein- 
ält nimmt, absolut gar nichts an den Staat zu entrichten hat. 
vuf »Wenn der Landrath -— so heisst es im Memorial —- gleich- 
en wohl bei dem System der reinen Vermögenssteuer stehen geblieben 
Nr ist, so ist diess vornehmlich auf den Grund zurückzuführen, dass 
erfahrungsmässig überall! neue Steuer-Galttungen schwer einzu- 
führen sind, und speciell in unserm Kanton schon häufig, und 
deutlicher als je gerade am 29. September 1872 (dem Tag der 
Landsgemeinde im letzten Herbst) die Abneigung des Souveräns 
de gegen jede Art von Einkommens- oder Erwerbssteuer hervor- 
in getreten ist — ein darauf abzielender Vorschlag also wohl von 
en vornherein wenig Aussicht auf Erfolg hätte haben können.« 
al Nach dieser mit Rücksicht auf die Stimmung des Souveräns 
KK
	        
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