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erledigten Vorfrage berieth der Landrath weiter über die Art sich
und Weise, wie das ausgemittelte Vermögen der Steuerpflichtigen als
mit der Steuer zu belegen sei. Das bisherige Gesetz hatte im Kal
Wesentlichen jedes Vermögen nach dem gleichen Grundsatz be- fäll
handelt: 1000 Fr. zahlten einen gewissen Betrag, gleich viel ob seh!
es sich um ein grosses oder um ein kleines Vermögen handelte, lich
und nur insofern enthielt es eine Abweichung von diesem reinen gel}
sog. Proportional-System, als ganz kleine Vermögen (unter geV
Fr. 2000) überhaupt steuerfrei erklärt waren, solche von Witt- wär
wen, Waisen und verdienstlosen alten Leuten aber bis auf gen
15,000 Fr. nur zur Hälfte versteuern mussten. »Dem gegen- hes
über ist nun — 80 heisst es im Memorial — in neuerer Zeit hin
von vielen Seiten der Ruf nach einer Progresswsteuer erhoben (na
worden, d. h. nach einem System, wonach mit der Grösse des ste
Vermögens auch der Steuerfuss ansteigt und sonach in einem hin
grossen Vermögen Fr. 1000 vielleicht das Drei- oder Mehr- HU)
fache bezahlen müssen, als die gleichen Fr. 1000 in einem klei- tig
nen Vermögen. Der Vorschlag, wie er letztes Jahr in einer Gli
Memorial-Eingabe zu Tage trat, wollte unten mit 1!/, %/o be- mö
ginnen und durch eine Reihe von Abstufungen bis auf stark das
4 %,0 ansteigen, und ein ganz ähnliches Ergebniss würde auch ab
ein — formell anders gehaltener — Vorschlag haben, der dieses Ste
Jahr im Schoosse des Landrathes gemacht wurde. Es liegt dem scl
Gedanken der Progressivsteuer die Erwägung zu Grunde, dass VO]
die Steuerkraft mit dem Vermögen nicht in einfachem, sondern un
in progressivem Verhältniss wachse, und dass demgemäss ein de]
grosses Vermögen eine höher bemessene Steuer noch immer Be
leichter oder wenigstens ebenso leicht trage, als das kleine Ver- ste
mögen die niedriger bemessene Steuer. "Theoretisch genommen ko
ist diess auch kaum völlig zu bestreiten, und wenn der drei- fr
fache Landrath nach einlässlicher Prüfung der Frage dennoch Ei
zu dem Ergebnisse gelangt ist, von der Einführung einer eigent- fü
lichen Progressivsteuer im vorgedachten Sinne abzurathen, so gil
waren es wesentlich Gründe praktischer Natur, von denen er du
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