Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

nen einem gleichen Procentsatze besteuert, während die geringeren 
Orts Vermögen und Einkommen nach unten zu mehr und mehr er- 
| leichtert sind. 
m Die Hauptbestimmungen der betreffenden Gesetze lauten : 
yjahr Gesetz betreffend eine Vermögenssteuer, 
DE (Vom 4. Juni 1866.) 
$ 1. Der Betrag der Vermögenssteuer wird alljährlich vom Grossen 
) Fr. Rathe festgestellt. 
‚ ete. 8 1. Der Vermögenssteuer ist unterworfen: 
a) Alles in und ausser dem Kanton befindliche bewegliche Vermögen 
eines im Kanton wohnenden Bürgers oder Niedergelassenen und alles 
demselben angehörende unbewegliche Gut, so weit die hierseitige 
Steuerhoheit nicht durch Bundesgesetz oder Bundespraxis. be- 
schränkt ist, 
b) Alles im Kanton befindliche Vermögen Auswärtswohnender, sofern 
dasselbe aus Liegenschaften besteht, oder seiner Bestimmung nach 
als Zubehör solcher zu betrachten ist. 
c) Solches Vermögen Auswärtswohnender, welches als Betriebsfonds in 
Ein- ein ihnen angehöriges hiesiges Geschäft gelegt wird. 
a) Jedes Vermögen Auswärtswohnender, welches hier unter vögtlicher 
inem Verwaltung steht. 
»gen- Alles dieses nach Abzug der Schulden. 
) Fr. 8 3. Von der Vermögenssteuer sind ausgenommen : 
trag a) Das gesammte Staatsgut und alles Eigenthum der Gemeinden des 
noch Kantons. 
b) Das Eigenthum der Kirchen, Schulen und Armenanstalten, sowie 
Auer: aller sonstigen gemeinnützigen und wohlthätigen Gesellschaften und 
lt. Stiftungen. 
c) Die von dem Pflichtigen benützten Haus- und Feldgeräthschaften. 
d) Jedes Vermögen, welches den Betrag von Fr. 3000 nicht erreicht. 
e) Das Vermögen von Wittwen, welches den Betrag von Fr. 15,000, so- 
wie das jeder Waise, welches Fr. 6000 nicht erreicht. 
Be- 8 4. Die Vermögen der Steuerpflichtigen werden nach obigen Grund- 
sätzen durch die Bezugscommission zur Einkommens- und Erwerbssteuer 
vend taxirt und die Pflichtigen in Klassen eingereiht, wobei die folgende Scala 
ihr als Steuereinheit zu Grunde gelegt wird. Die Beschlüsse der Commission 
jgen werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 
R Dieselbe Commission besorgt auch den Bezug der Vermögenssteuer. 
a Die Mitglieder sind verpflichtet, über die einzelnen Taxationen Ver- 
Kin- schwiegenheit zu beobachten. 
ıach 
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