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8 3. Von der Besteuerung sind befreit:
a) das gesammte Staatsgut;
b) die Kirchen-, Schul- und Armengüter;
c) das Vermögen von verwaisten Minderjährigen (Waisenkindern), wenn
dasselbe den Betrag von Fr. 1000 nicht übersteigt;
a) das Einkommen solcher Aufenthalter, welche nur von ihren Zinsen
leben und im Kanton weder liegenschaftliches Vermögen besitzen,
noch ein selbständiges Gewerbe treiben;
e) die Wirthschaften, so lange sie eine besondere Patentgebühr bezahlen;
f) jedes Einkommen, welches in seiner Gesammtheit jährlich den Be-
trag von Fr. 200 nicht übersteigt;
og) von dem Einkommen aus einer Anstellung oder Beamtung die ersten
Fr. 200.
I. Besteuerung des Vermögens aus Grundeigenthum.,
8 4. Alles im Kanton liegende unbewegliche Vermögen von Kantons-
bewohnern, sowie alles Grundeigenthum im Kanton, welches Auswärtigen
angehört, ist steuerpflichtig.
8 5. Für die Gebäude bildet der volle Betrag der Schatzung, welche
jeweils der Aufnahme in den Brandkataster vorangeht, oder vorangegangen
ist, den steuerharen Capitalwerth.
8 6. Das steuerbare Vermögen an Grundbesitz wird nach der Er-
tragsfähigkeit ausgemittelt und in folgende Klassen eingetheilt:
1. Klasse auf Fr. 2000 per Juchart. 9. Klasse auf Fr. 500 per J uchart.
Ki = - - 1800 - - 10. - - 500 -
3. - - - 1600 - - 11. . - - 300 - -
4. - - - 1400 - Ä. 12. 3 - 200 - -
5, - „= 1200 13. - 100 -
6. - - = 1000 1 50
7. ; - 3800 15. 30 - ,
8. Ä. 600 516. - 15 -
8 7. Das Grundeigenthum von Kantonseinwohnern wird am Wohn-
ort der Steuerpflichtigen, dasjenige der ausserhalb des Kantons wohnenden
Grundbesitzer in der Gemeinde, wo es liegt, versteuert.
8 8. Die Steuer von dem Grundeigenthum lastet auf dem BKEigen-
thümer, beziehungsweise, wo eine Nutzniessung besteht, auf dem Nutz- 1
niesser.
II. Besteuerung des Capitalvermögens,
8 9. Unter steuerbarem Capitalvermögen werden verstanden:
il. Alle Einkommen gewährenden Forderungen, solche mögen auf Hypo-
thek, Actien oder sonst wie angelegt sein. N
2, Alle Zehnten, Grundzinse und andere’ Gefälle, WC
3. Die in einem -Gewerbe, in einer Handlung, Fabrikation oder in an-
dern Unternehmungen liegenden Betriebscapitale. "
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