Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

Art. 2. Ebenso sind als nicht steuerpflichtig zu betrachten: 
a) Fonds, welche zur Unterstützung von Lehrern und deren Wittwen 
und Waisen bestimmt sind; 
b) das Vermögen des Hülfsvereins für katholische Weltpriester; 
c) die Prediger-, Wittwen- und Waisenkasse für die evangelische Geist- ; 
lichkeit des Kantons. 
Art. 4. Das Vermögen der politischen Gemeinden wird als steuer- 
frei erklärt. 
18. Der Kanton Graubünden. 
Graubünden gehört zu denjenigen Kantonen, welche erst in 
neuester Zeit zu der Progressivsteuer übergegangen sind. Das 
dort dermalen gültige Steuergesetz wurde im October 1871 vom 
bündnerischen Volk mit 7021 gegen 2806 Stimmen angenommen. 
Es verfügt für die 5 Jahre 1871/75 die Erhebung einer Ver- 
mögens-, einer Erwerbs- und einer Viril-Steuer. Der Steuer- 
satz wird jedes Jahr vom Grossen Rath bestimmt; derselbe war 504 
seit mehreren Jahren 1!1/, vom Tausend. 
Die Hauptbestimmungen des Gesetzes lauten: 
Steuergesetz für den Kanton Graubünden 
vom 18. October 1871. zah 
8 1. In Gemässheit der Kantonsverfassung, Art. 9, stellt der Grosse 
Rath jedes Jahr die zur Deckung des aus der Verwaltungsrechnung des 
vergangenen Jahres sich ergebenden Ausfalles nothwendige Landessteuer bel 
fest, welche nach folgenden Bestimmungen zu erheben ist. S F 
8 2. Die Landessteuer zerfällt in: .I. Vermögenssteuer; II. Erwerbs- De 
steuer; III. Virilsteuer. ER 
und 
I. Vermögenssteuer. (na 
8 3. Der Vermögenssteuer ist alles reine Vermögen, welches min- 
destens Fr. 1000 beträgt, unterworfen, und zwar alles im Kanton gelegene 
Grundeigenthum mit Inbegriff der Gebäulichkeiten und alle, Kantons- 
einwohnern gehörende, in oder ausser dem Kanton befindliche Capitalien, 
Betriebsfonds und Baarschaften, 
Steuerfrei ist das Kirchen-, Pfrund-, Schul- und Armengut. 
Die Vermögenssteuer ist eine progressive, jedoch in der Weise, dass 
in die höhere Klasse jeweilen blos der Mehrbetrag fällt, und wird’ nach 
folgender Klasseneintheilung erhoben: au 
184
	        
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