Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

KR 
i. von Fr. 1,000 bis 20,000 der einfache Ansatz für je Fr. 1000 
2 20,901 - 40,000 > - - mit Zuschlag von '/,9 
8 — 40.001 - 70,000 AS ; Ex ho 
1 "70,001 - #100;:000 4- - ; - = 39 
5 100,001 - 150,000 *- - = ig 
da 150,001 - 250,000 - z = 
Ts 250,001 - 400,000 = 849 
8. > 400,001 u. darüber 110 
Erläuterndes Beispiel. 
So zahlen bei dem einfachen Steueransatz von 1 °/99 
Fr. 20,000 1/0 Fr. 20. — 
1 weitere 20,000 10 - 22. — 
- 30,000 10 36. — 
5 - 380,000 130 89. — 
Q 50,000 1% 70. — 
, 100,000 1°%ı9 50. — 
150,000 1% 240. — 
100,000 17/0 10. — 
500,000 Fr. 747. — 
A so dass ein Vermögen 
von Fr. 20,000 Fr. 20. — 
- - 40,000 Fr. 20.1) 223= - 42. — 
= = 70,0008 - 20 | 22 -|:36= - 78. — 
- 100,000 -  20-+-22-|36-+89= - 117. — 
zahlen würde u. S. W. 
56 II. Erwerbssteuer, 
fr 8 4. Die Erwerbssteuer ist, die unten folgenden Ausnahmen VOr- 
behalten, von allen im Kanton betriebenen Gewerben, als von Handels- 
und Fabrikationsgeschäften, Handwerken, Wirthschaften, Commissions- 
und Advocaturgeschäften u. S. W., sowie von fixen Gehalten, Pensionen 
und Leibrenten in dem Sinne zu entrichten, dass nur das reine Einkommen 
(nach Abzug der Betriebskosten) zu berechnen ist. 
n- Von dieser Steuer befreit ist: 
ne 1. der Jandwirthschaftliche Erwerb, 
S- 2. jeder andere Erwerb, der jährlich weniger als 100 Fr. reines Ein- 
N, kommen abwirft, und 
2 insofern der Betreffende nicht überdies ein Vermögen von 3000 Fr. 
oder mehr versteuert, jeder Erwerb, der nicht den Betrag von 500 
SS Franken erreicht. 
ch 8 5. Bei einer Vermögenssteuer mit dem Ansatze von einem Franken 
auf tausend Franken beträgt die Erwerbssteuer für ein Erwerbseinkommen 
1R*
	        
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