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L. von Fr... 100 bis: Fr. :1000.*) '/, Procent. ist si
20x -= = 31001 - —- 12000 | - möge]
3. 39001 3000 En tigen
4 A - 33001 4000 Bl Selbst
4004 6000 BA offen.
6001 8000 8
in 8001 und weiter sp Steue)
Sowie beim Vermögen, fällt auch bei der Erwerbssteuer nur der Mehr-
betrag je in die höhere Klasse,
Bei einem höhern oder geringern Steueransatz für das Vermögen wird
auch die Erwerbssteuer in gleichem Verhältniss erhöht oder vermindert.
Erläuterndes Beispiel.
Es bezahlt demnach ein Einkommen
1. von Fr. 1000 Fr. 5. — |
2. - weiteren - 1000 10. = ein (
Bi - 1000 15, — keine
4. 1000 25... — Volke
\ 2000 70. —
| 2000 80. - Inver
- 1000 - 42. 50 gefül
Fr. 9000 Fr. 247.50 dass
weitere - 11000 - 467. — simn
Fr. 20000 zahlen (Fr. 715. — durch
III. Virilsteuer. lich ı
$ 6. Vom erfüllten 17. Altersjahr an hat jeder männliche Kantons- Diese
einwohner, mit Ausnahme der Almosengenössigen, jährlich eine Virilsteuer ältere
von 1 Fr. zu entrichten.
Steuerregister.
$ 7. In jeder Gemeinde wird durch eine Kreis-Steuercommission ein
Steuerregister auf die Dauer von 5 Jahren errichtet, in welches jeder Ges
Steuerpflichtige und zwar mit genauer Bezeichnung seines steuerpflichtigen =
Vermögens und Erwerbs eingetragen wird, wobei Vermögens- und Ein-
kommensbeträge unter Fr. 50 fallen gelassen, solche von 50 Fr. und dar- s
über hingegen für volle Hundert gerechnet und aufgenommen werden Ertras
sollen. reiche
Jeder Steuerpflichtige hat sein Vermögen und Erwerbseinkommen in T
guten Treuen selbst anzugeben, und seine Angaben in der Art zu speecifi- Voran
eiren, dass daraus entnommen werden kann, wie viel von seinem Vermögen
auf Gebäulichkeiten, wie viel auf Liegenschaften und wie viel auf Capi-
talien, Betriebsfonds, Werthpapiere, Baarschaft u. s. w. fällt, Wenn die
Commission aber Grund hat, dessen Angaben für zu niedrig zu halten, so
*) Soweit es nicht laut $ 4 steuerfrei ist,