Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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8 24. Die Steuer auf das Capitalvermögen wird nach demselben 
Massstabe angelegt, wie diejenige auf das Grundeigenthum, und erstere 
18 ist ebenfalls da zu erheben, wo der Eigenthümer wohnhaft ist. 
Ar III. Von der Besteuerung des Einkommens. 
8 25. Steuerpflichtig ist alles Einkommen, welches das Ergebniss 
einer Berufsthätigkeit ist, sowie jeder Jährliche Ertrag von Renten, Pen- 
sionen, Leibgedingen und Fideicommissen. 
$ 26. Unter Berufsthätigkeit wird verstanden: 
a) jede Anstellung oder Beamtung, mit welcher ein pecuniärer Vortheil 
verbunden ist, bestehe solcher in ‚einem bestimmten Gehalte, Lohn 
oder Sporteln, in Geld oder in Naturalien oder in andern Nutzungen; 
nt b) jeder wissenschaftliche oder künstlerische Beruf; 
N c) jede Art von Industrie oder Handel; 
ne d) alle Handwerke und der Landbau. 
WS- 8 27. Von der Steuerpflicht unter dem "Titel des Einkommens sind 
ausgenommen: 
{s- a) die Wirthe mit Bezug auf den Ertrag der Wirthschaft; 
en b) die Knechte, Mägde und Handwerksgesellen. 
ht. 8 28. Bei der Berechnung des jährlichen Berufseinkommens sind vier 
nd vom Hundert des beweglichen und unbeweglichen steuerbaren Betriebs- 
capitals in Abzug zu bringen, ebenso die auf dem Einkommen haftenden 
Baarauslagen. 
en 8 29. Das Berufseinkommen wird bis auf 2600 Fr. folgendermassen 
ve besteuert. 
Klasse. Jährliches Einkommen. Steuerbetrag. 
uf zZ unter Fr. 200 Fr. —. 35 Rp. 
ie IL. an ‚  201— 400 N ad 
öl HL. ‚401--— 600 el — 
im IV. 601— 800 „a 
er V. 801—1100 A 
6 VI. . 1101-—1400 6. 
> VIL 1401-—1700 10.— * 
2. VILL 1701—2000 16. 
NS IX 2001— 2300 23. 
N- X „  28301— 2600 80. — 
Vebersteigt das Einkommen den Betrag von 2600 Fr., so werden von 
jedem weitern Hundert Franken 1 Fr. 50 Rp. bezahlt. 
8 30. Die vorstehenden Klassenansätze sind für den Fall berechnet, 
he dass vom Grund- und Capitalbesitze 1 pro mille bezogen wird. Die Ein- 
kommenssteuer richtet sich. immer genau nach der Vermögenssteuer in der 
nn Weise, dass z. B. bei !/„ pro mille der letztern auch von der Einkommens- 
steuer nur die Hälfte, bei 2 pro mille aber. das Doppelte obiger Ansätze 
zu bezahlen ist,
	        
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