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NB. Die Ausmittlung des Steuerbetrages erfolgt durch eine Steuer- .
ES . . . ® . Eink«
commission, vor welcher der Steuerpflichtige sein Vermögen oder Einkommen 3.0
persönlich anzugeben hat. Wer mehr als !/; seines Vermögens nicht ver- 5 0
steuert, hat nebst dem Ersatz der verheimlichten Steuer und den Ver- 10.0
zugszinsen den fünffachen Betrag der erstern zu entrichten, wofür die 20,0
Rechtsnachfolger haften. 40,0
besc
21. Der Kanton Tessin. der
Einkommen- und Vermögenssteuer.
(Gesetz vom 7. December 1863.) find!
Art. 1... Zum Zwecke, die Ausgaben mit den Einnahmen ins Gleich- auch
gewicht zu bringen, wird eine Steuer auf die Einkommen nnd Vermögen
eingeführt. nahı
Art. 2. Jährlich wird bei der Büdgetberathung die Summe festgestellt schä
werden, deren die Verwaltung bedarf — '/4. '/2, 3/4. 1 oder mehrere Con-
tingente. Schr
Ein einfaches Contingent entspricht der Summe von 150,000 Franken.
Art. 3. Alle Kantonsbürger sind dieser Steuer unterworfen, wo sich
auch ihr Vermögen oder Einkommen vorfinden mag. jede
Art. 4. Die Nichtkantonsbürger zahlen die Steuer nur für die Ein- unte
künfte oder Capitalien, welche sich im Kanton befinden.
Art. 8. Von der Steuer sind ausgenommen die Armen, welche von
den Gemeinden unterstützt werden. und
: Einkommensteuer.
Art, 9. Der Einkommenssteuer sind unterworfen:
a) der Nettogewinn irgend eines Handels, einer Industrie oder eines ist,
Unternehmens. Von den Capitalien, welche als solche schon versteuert erhE
sind, sind bei Berechnung des Einkommens 5 % in Abzug zu zubrt
bringen;
b) Der Nettogewinn aus den unbeweglichen Gütern und Capitalien, wo Com
sie sich auch immer befinden mögen;
c) das Einkommen aus jedem Usufructus, jeder Rente und jeder lebens- Zwei
länglichen Pension;
d) das Einkommen aus irgend einem Amte etc.
Art. 11. In folgender Weise wird der volle Steuersatz festgesetzt:
Für weniger als 400 Fr. ist zu bezahlen 1 Fr.
Einkommen von Fr, Für d. Ueberschuss
400— 800 bezahlen für die ersten 400 Fr. 15 | V, Yoo mehr;
OO 200 re Dahn 00: + Ol Ve Wai
1,201— 2,000 - ..0-0n 1,200 - 4 - Bl - die
2,001— 3,000 - . 2,000 - 10 - L Ver]