Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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93, von dem Einkommen: von jeder im Kanton wohnenden Person, 
welches auch ihr Alter sein mag, wie auch von jeder Commune, 
Gesellschaft etc. 
Art. 7. Von der Steuer sind befreit: 
b) die Kantonsbürger, welche regelmässig durch eine Gemeinde oder 0 
mildthätige Anstalt unterstützt werden; 
e) die Fremden, welche keinen Beruf ausüben, für die ersten 2 Jahre ü 
ihres Aufenthaltes im Kanton; nach dieser Zeit bezahlen sie Steuer 
für den Theil ihres Vermögens, der im Kanton befindlich ist; 
Art. 9. Vom Einkommen ist vor der Besteuerung abzuziehen: 400 Fr. 
für die Haushaltungskosten, 150 Fr. für jedes Kind unter 18 Jahren. 
Jedoch beträgt die kleinste Taxe 1,50 Fr. 
25. Der Kanton Genf. 
Der Kanton Genf hat seine verschiedenen Steuergesetze in 
neuester Zeit zusammengefasst in ein »Loi generale sur les Con- 
tributions publiques vom 18. Juni 1870, welches durch das Ge- 
setz vom 28. October 1871 in mehreren Punkten modificirt wor- 
den ist. Dieses Gesetz enthält 15 Titel von kantonalen Abgaben, 
unter denen die Droits d’Enregistrement, de Transecription et 
de Timbre die erste Stelle einnehmen und in zahlreiche Unter- 
abtheilungen zerfallen. Es folgen 2) Salzmonopol, 3) Jagd- 
erlaubnissschein, 4) Aufenthaltsgebühr, 5) Militärsteuer, 6) Ver- 
mögenssteuer, 7) Grundsteuer, 8) Personalsteuer, 9) Dienstboten- 
steuer, 10) Steuer auf Pferde und Wagen, 11) Einmalige Ein- 
schreibegebühr zur Ausübung eines Gewerbes in 4 Klassen, 
welche je 12, 6, 2'/, und !/, Fr. zu zahlen haben, 12) Billard- 
steuer, 13) Hundesteuer, 14) Steuern auf die Feuerversicherungs- 
gesellschaften, und 15) Zusatzcentimen für Rechnung des Staates. 
(Der Grosse Rath beschliesst jedes Jahr, ob er Zusatzcentimen 
erheben wolle und auf welche Taxen sie gelegt werden sollen.) 
Die sub 4 erwähnte Aufenthaltserlaubniss von Nichtangehörigen 
des Kantons beträgt für jedes Jahr und jede Person Fr. 1. 50. 
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Vermögenssteuer, 
Grundsteuer und Personalsteuer lauten folgendermassen: 
oc
	        
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