Massregeln der Arbeitgeber, Arbeitnehmer
und des gemeinnützigen Publikums zur
Verbesserung der Arbeiterverhältnisse.
Yorbemerkung.
Nach Erörterung der allgemeinen Fragen über die Verhrei-
tung und den Charakter der schweizerischen Industrien, über
Licht- und Schattenseiten derselben, über Klagen von Arbeit-
nehmern und Arbeitgebern und über die von Seiten des Bundes
oder der Kantone ergriffenen staatlichen Massregeln zur Abhülfe
der socialen Noth, wendet sich der Berichterstatter nunmehr zu
dem speciellen Theile seiner Arbeit, welcher die einzelnen Mass-
regeln der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und des gemeinnützigen
Publikums zur Herstellung besserer socialer Zustände darzustellen
versucht. Die im Nachstehenden mitgetheilten Thatsachen und
Beispiele erschöpfen keineswegs dasjenige, was in der Schweiz in
dieser Hinsicht geleistet wird. Der Verfasser konnte natürlich
nur diejenigen Fälle namhaft machen, welche ihm durch Behör-
den oder Privaten, durch officielle oder unofficielle Berichte, im
schriftlichen oder persönlichen Verkehr mit den Betheiligten, in
zahlreichen Commissionssitzungen und zum Theil auch durch den
directen Augenschein bekannt worden sind. Die Belege für die
gemachten Angaben sollen der eidgenössischen Generalcommission
für die Wiener Weltausstellung zur Controle vorgelegt werden.
Allfällige Ergänzungen, Vervollständigungen oder Berichtigungen
einzelner Angaben werden dem Referenten stets willkommen sein
und können, sobald der Bericht überhaupt Interesse erweckt,
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