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vielleicht später in einem Nachtrag zu dem ganzen Werke be-
rücksichtigt werden.
Es muss bemerkt werden, dass viele Fabrikänten dem Re-
ferenten ihre Abneigung ausgesprochen haben, die Einrichtungen
ihrer Etablissements und namentlich gewisse humane Vorkehrun-
gen im Interesse der Arbeiter in die Oeffentlichkeit gebracht zu
sehen; nach ihnen sollte weder Name und Firma noch Ort
erwähnt werden. Wir haben darauf geantwortet, dass es sich
in diesem Berichte nicht um ein ruhmrediges Ausposaunen ge-
wisser Leistungen, welche man schon aus einfacher Menschen-
pflicht und aus Geschäftsinteresse gar nicht unterlassen sollte, son-
dern nur um rein sachliche Darstellung von Beispielen und
Versuchen handle und dass alle Diejenigen, welche in die ver-
antwortliche Stellung von Leitern grosser Fabriken gekommen
sind, neben ihren geschäftlichen Privatpflichten auch eine ö/fent-
liche Pflicht zu erfüllen haben und mit ihren Erfahrungen nicht
zurückhalten sollen, sobald dadurch der Gesammtwohlfahrt ein
bescheidener Dienst geleistet werden kann. Der Worte sind nun-
mehr in der Arbeiterfrage genug gewechselt, man will Thaten
und Beispiele sehen. Diese Beispiele müssen aber auch controlir-
bar sein und die Anführung von Namen lässt sich daher im
sachlichen Interesse kaum vermeiden.
Wir beginnen den speciellen Theil mit der Darstellung der
Wohnungsverhältnisse der Arbeiter und der zu ihrer Verbesserung
getroffenen Massregeln.
I. Wohnungsverhältnife der Arbeiter.
Die Arbeiterverhältnisse können sich nur auf der Grundlage
eines gesunden Familienlebens verbessern. Die Familie aber
bedarf eines häuslichen Heerdes, welcher allen Gliedern die liebste
Ruhe-, Bildungs- und Erholungsstätte nach der Tages- oder
Wochenarbeit werden sollte. Es kommt nicht auf die Grösse
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