Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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vielleicht später in einem Nachtrag zu dem ganzen Werke be- 
rücksichtigt werden. 
Es muss bemerkt werden, dass viele Fabrikänten dem Re- 
ferenten ihre Abneigung ausgesprochen haben, die Einrichtungen 
ihrer Etablissements und namentlich gewisse humane Vorkehrun- 
gen im Interesse der Arbeiter in die Oeffentlichkeit gebracht zu 
sehen; nach ihnen sollte weder Name und Firma noch Ort 
erwähnt werden. Wir haben darauf geantwortet, dass es sich 
in diesem Berichte nicht um ein ruhmrediges Ausposaunen ge- 
wisser Leistungen, welche man schon aus einfacher Menschen- 
pflicht und aus Geschäftsinteresse gar nicht unterlassen sollte, son- 
dern nur um rein sachliche Darstellung von Beispielen und 
Versuchen handle und dass alle Diejenigen, welche in die ver- 
antwortliche Stellung von Leitern grosser Fabriken gekommen 
sind, neben ihren geschäftlichen Privatpflichten auch eine ö/fent- 
liche Pflicht zu erfüllen haben und mit ihren Erfahrungen nicht 
zurückhalten sollen, sobald dadurch der Gesammtwohlfahrt ein 
bescheidener Dienst geleistet werden kann. Der Worte sind nun- 
mehr in der Arbeiterfrage genug gewechselt, man will Thaten 
und Beispiele sehen. Diese Beispiele müssen aber auch controlir- 
bar sein und die Anführung von Namen lässt sich daher im 
sachlichen Interesse kaum vermeiden. 
Wir beginnen den speciellen Theil mit der Darstellung der 
Wohnungsverhältnisse der Arbeiter und der zu ihrer Verbesserung 
getroffenen Massregeln. 
I. Wohnungsverhältnife der Arbeiter. 
Die Arbeiterverhältnisse können sich nur auf der Grundlage 
eines gesunden Familienlebens verbessern. Die Familie aber 
bedarf eines häuslichen Heerdes, welcher allen Gliedern die liebste 
Ruhe-, Bildungs- und Erholungsstätte nach der Tages- oder 
Wochenarbeit werden sollte. Es kommt nicht auf die Grösse 
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