Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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er ments in Winterthur zu allgemeiner Kenntniss kam. Unter diesen Um- 
t ständen fand es dann die Direction der Hülfsgesellschaft für angemessener, 
be eine Commission von 15 Mitgliedern aus allen Ständen von Winterthur zu- 
ıl- sammenzuberufen und dieselbe zu bitten, diese so wichtige und nun so 
an dringend gewordene Angelegenheit mit aller Beförderung an Hand zu 
N nehmen. 
f Grundsätzlich wurde beschlossen: 
bs 1. Nicht alle Häuser sind an einem und demselben Platze zu bauen, 
lie sondern es sind successive da und dort, sowohl im Stadtgebiete 
je Winterthur als ausserhalb desselben, Häusergruppen zu erstellen. 
en 2, Die Häuser sollen entweder nur ein Erdgeschoss mit Kniestock oder 
auch noch ein weiteres Stockwerk enthalten und in verschiedener An- 
on zahl zusammengebaut werden, immerhin so, dass jede Wohnung ein 
N. für sich abgeschlossenes Ganzes bildet. 
O= Die Häuser sollen vermiethet oder unter gewissen Bedingungen auch 
verkauft werden, wobei besonders der Grundsatz von Annuitäten in 
m Anwendung zu bringen ist. 
N Den zu erstellenden Häusern resp. Wohnungen soll stets etwas Gar- 
te ten oder Pflanzland beigegeben werden, bei dem Baue ist möglichste 
an Billigkeit, ohne Schaden an Solidität und Wohnlichkeit, zu erzielen 
und daher der innere Ausbau so einfach als möglich zu behandeln, 
Sn es jedem Käufer überlassend, nach seinem Dafürhalten Verbesserungen 
Ta anzubringen. 
er », Die nöthigen Fonds zum Baue sollen durch Constituirung einer 
Actiengesellschaft aufgebracht werden, welcher das Recht vorbehalten 
Sr bleibt, ihre Mittel durch Aufnahme von Hypothekaranleihen zu 
N, stärken. 
m Die Basis des Unternehmens soll so geschaffen werden, dass von den 
Actionären keine finanziellen Opfer verlangt werden, sondern dass 
r die Actionäre einen fixen Zins von 4!/, °/ für ihre Einlage erhalten, 
in wobei man von der Absicht ausgeht, den Miethern das Gefühl zu 
ersparen, als hätten sie durch die Miethe gleichsam ein Almosen em- 
18 pfangen. 
* Das Actien-Capital wird nicht von vornherein festgesetzt, sondern 
t. die Gesellschaft ist constituirt, sobald für Fr. 100,000 Actien ge- 
in zeichnet sind, fährt aber mit der Emission von Actien nach Bedürf- 
niss und Möglichkeit stets weiter fort. 
_ Die Gesellschaft hat nach den neuesten Mittheilungen bis 
ie jetzt ihre Aufgabe auf das Glänzendste erfüllt. 22 Wohnhäuser, 
- jedes für eine einzige Familie, sind bereits vollendet und theils 
+ zu 4000—5100 Fr. verkauft, theils zu 240—300 Fr. vermiethet. 
18 andere Häuser sollen noch in diesem Jahre vollendet werden
	        
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