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gemeinnützlich und zweckmässig anerkannten Unternehmen auch in ent- m
sprechender Weise betheiligen werden. Dieselben werden hiermit den besten ii
Beweis ihrer Bereitwilligkeit, den Uebelständen der socialen Verhältnisse
kräftig zu begegnen, geben können. m
Diese Betheiligung kann geschehen durch Beitritt als Mitglied mittelst fe
Uebernahme von Obligationen 2. Ranges von mindestens Fr. 100, verzins- WW
lich ä 5°, per Jahr und sammthaft mit Antheil von 20%, des allfällig 5
sich ergebenden Reingewinns laut 8 4 lemma 2 unserer Statuten; für ;
grössere Beträge werden nach Verlangen des Tit. Subscribenten Collectiv- nn
titel ausgegeben,
Die Einzahlung kann in von den Tit, Subscribenten selbst zu bestim-
menden kleinern Terminen (von mindestens Fr. 2. — per Monat) geschehen,
wodurch es auch Minderbemittelten möglich gemacht wird, vermittelst gut
verzinslichen und gesicherten Spareinlagen ohne irgend welches Opfer zur
Besserung der Wohnungsverhältnisse in eigenem und allgemeinem Interesse
beizutragen. L
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3. Kanton St. Gallen. Die Stadt St. Gallen gehört eben- V.
falls zu den rasch aufblühenden Mittelpunkten der schweizerischen re
Industrie, in denen sich die Wohnungsnoth fühlbar macht. Die- 7
selbe drückt nicht nur die Arbeiter, sondern auch den Mittel- 80
stand. Auch bei den besser besoldeten Beamten wird zuweilen dt
durch die Miethe !/, des Gehaltes in Anspruch genommen! a
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Wie bedenklich aber diese Wohnungsnoth sich in Hinsicht SO
auf die ärmern Klassen gestaltet hat, davon liefert ein Bericht N
des Arztes der Hülfsgesellschaft das beredteste Zeugniss. Herr de
Dr. Aepli schreibt: de
»Der Mangel an Wohnungen in hier und in der nächsten Fr
Umgebung der Stadt hat manche arme Familien, die lange Zeit
hier wohnhaft gewesen, in hier in Arbeit stehen und deren sc}
Kinder die Stadtschulen besuchen, schwer betroffen und sie weit ne
weg in die benachbarten Gemeinden verschlagen. AHEine ganz Su
ehrenwerthe Familie war gezwungen, von Mai bis Jakobi sich rel
auf ein einziges Zimmer zu beschränken, bis sie ein ordentliches bes
Logis beziehen konnte, während welcher Zeit ihre drei Kinder den
am Scharlach erkrankt waren. Bei der bestehenden Wohnungs-
noth werden auch Neben- und Hintergebäude, Holzbehälter u. na
drgl. nothdürftig zu Wohnungen hergerichtet und bewohnt — zer
ss