Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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nt- mitunter Lokalitäten, die allfällig zum Aufenthalte von Unver- 
En nünftigen brauchbar wären, denen aber alle Bedingungen zu 
menschlichen Wohnungen abgehen, da sie, dunkel, kalt und 
alst feucht, den Bewohnern eine schlimmere Existenz bieten, als die 
is Wohnungen der Wasserbeschädigten, die. erst kürzlich von der 
für Rheinüberschwemmung betroffen worden. Auch in einem solchen 
V- Lokale hat Referent: zwei Kostkinder »versorgt« angetroffen. 
Das Uebel veranlasste im September 1871 das Zusammen- 
> treten einer Zahl St. Galler Einwohner zur Gründung eines 
zut Actienbauvereins für Erstellung gesunder und möglichst billiger 
ur Wohnungen. Dabei hatte man nicht nur die sog. Arbeiter im 
es Auge, sondern neben solchen auch Handwerksmeister und Sub- 
altern-Angestellte. Eine zur genaueren Prüfung der bezüglichen 
s Vorschläge eingesetzte Commission hatte daher die Ansicht ge- 
Sn wonnen: »dass nicht bloss einzelne Häuschen, sondern auch, und 
es zwar anfänglich in grösserer Zahl, Wohnhäuser gebaut werden 
re sollten, welche mit gemeinschaftlichem Eingang und Stiegenhaus 
Sn drei nach Stockwerken abgetheilte und im Uebrigen unter sich 
gänzlich isolirte Wohnungen enthalten. Das Hauptaugenmerk 
ht sollte dabei sein, gute, gesunde und sonnig gelegene Wohnungen 
ht zu einem Miethzins auslehnen zu können, der beträchtlich unter 
N den gegenwärtigen Miethpreisen steht und sich je nach Umstän- 
den für eine isolirte mittelgrosse Wohnung zwischen 200—300 
en Franken bewegen würde.« 
216 Zur Erreichung dieses Zweckes wurde eine Actiengesell- 
en schaft projectirt, und nachdem für 165,000 Fr. Actien gezeich- 
it net worden waren, constituirt. Der weitaus grösste Theil jener 
NZ Summe war von reichen Einwohnern aufgebracht worden, wäh- 
ch rend der Mittelstand, insbesondere der Handwerkerstand, und 
es bessere Angestellte sich sehr wenig betheiligten. Folgendes ist 
er der Wortlaut des $ 1 der Statuten: 
= Zweck der Gesellschaft. 
u. $ 1. Der Actienbauverein bezweckt die Erstellung gesunder und mög- 
lichst billiger Wohnungen und deren Vermiethung und Verkauf unter fol- 
genden allgemeinen Bestimmungen: 
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