Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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ung erst 10,000 Fr. gesammelt worden. Eine Versammlung der 
ues Actionäre beschloss indessen, das Unternehmen nicht aufzugeben; 
aux das kleine Capital wurde auf ungefähr 20,000 Fr. gebracht, 
zu dem noch der Ertrag einer Anleihe gefügt wurde. Die Ge- 
In, sellschaft kaufte ein Terrain an der sehr belebten Strasse nach 
Carouge, nur 1—2 Minuten von Genf, und baute bis zum Jahre 
ten 1867 6 Häuser, die ungefähr 100 Wohnungen enthielten. Sie 
haben 1—3 Zimmer und wechseln daher im Preise. Eine Küche 
ınd und ein Zimmer werden für 150—190 Fr. jährlich vermiethet. 
Ausserdem hat die Gesellschaft Küchen eingerichtet, die für 
ing 10 Fr. monatlich besonders vermiethet wurden und ausgezeich- 
ng nete Dienste leisteten. Im Winter indessen standen stets einige 
em Wohnungen leer. Ungünstig für die Häuser war, dass sie alle 
len auf einem Punkte erbaut waren und zu viel Wohnungen ent- 
len hielten. Das Capital der Gesellschaft betrug 286,000 Fr. und 
ide brachte den Actionären 5° Zinsen. *) 
Wo Obgleich der hohe Preis des Grundes und Bodens der Um- 
zer gebung von Genf dem Bauen von kleineren Häusern mit Gärten 
in noch grössere Schwierigkeiten wie z. B. in Basel, Bern und 
Ser Zürich entgegensetzt, bildete sich dennoch im Jahre 1867 eine 
Ze mit der früheren allerdings eng verbundene Gesellschaft, welche 
ıch sich, dem Beispiele von Mülhausen und vieler anderer Städte 
ler des Elsass folgend, Häuser jener Gattung zu bauen vornahm. 
NS Diese Häuser sollten vornehmlich für Arbeiter errichtet und ihr 
Kl Preis so niedrig bemessen werden, dass ihr Kauf auch denen 
To, ermöglicht würde, welche noch gar keine Ersparnisse besässen. 
‚h- Zu diesem Zwecke verkauft die Gesellschaft ihre Häuser durch 
en ratenweises Einziehen des Verkaufs-Preises, so dass z. B. ein 
Familienvater, der jährlich nur wenig mehr als seine gewohnte 
er) Miethe bezahlt, in wenigen Jahren Eigenthümer einer einfachen 
cht aber bequemen Wohnung werden könnte. 
En Um dieses Ziel zu erreichen, durfte die Gesellschaft keinen 
im | 
*) Siehe Moynier, pag. 147 und 148.
	        
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