Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

- 234 — 
Gewinn am Verkaufe ziehen wollen und musste die Verwaltungs-- 
kosten möglichst beschränken, so dass die Association coopeErative 
immobiliere keine spekulative ist. 
Nach den Statuten hat die Gesellschaft zum Zweck: 
1. den Bau von Einfamilienhäusern mit Garten; 
2. die Vermiethung solcher Häuser; 
3. den Verkauf derselben an die Miether; der Verkaufspreis 
ist höchstens in einem Zeitraum von 20 Jahren abzutragen; 
4. die Annahme von zu verzinsenden Geldern, um den An- 
kauf von Actien zu ermöglichen. 
Endlich ist in Aussicht genommen, mit diesem Unternehmen 
einen Credit- und Consumverein zu verbinden. 
Nach Art. 17 kann sich ein Actionär für mehrere Häuser 
in dem Register der Gesellschaft einschreiben lassen; nur eins 
indessen darf ihm verkauft werden. 
Art. 19 bestimmt, dass der Käufer folgende Verpflichtungen 
eingehen muss: 
1. Er darf niemals im Garten Bauten vornehmen, so dass. 
diesem seine ursprüngliche Bestimmung gewahrt bleibt; 
2. er darf sein Haus nicht zum Debit von geistigen Getränken 
oder zum Sitz einer unmoralischen Profession hergeben; 
5. er muss das Haus bis zur völligen Abzahlung des Preises 
gegen Feuer versichern lassen. 
Nach Art. 20 ist der Preis eines Hauses gleich dem Be- 
trage der Selbstkosten, vermehrt um einen verhältnissmässigen 
Theil der allgemeinen Kosten der Gesellschaft. 
Der Miethpreis beträgt nach Art. 25 7°%, des Verkaufs- 
preises, monatlich zahlbar. 
Der Gesellschaftsfonds wurde auf 250,000 Fr., getheilt in 
Actien zu 100 Fr., normirt. Das Capital, mit welchem man 
die Unternehmungen begann, betrug indessen nur 19,400 Fr., 
welche allmählich auf 105,000 Fr. gebracht wurden und bis zum 
Schlusse des Jahres 1871 den Bau von Immobilien im Werthe 
von 215,000 Fr: ermöglichten. Bis zu diesem Datum baute sie 
a.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.