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en B. Die Thätigkeit der Arbeitgeber zur Verbesserung der Wohn-
yerhältnisse der Arbeiter,
uf Noch weit wirksamer als die Vereinsthätigkeit hat sich die
Privatthätigkeit der schweizerischen Unternehmer erwiesen, um
5 der Wohnungsnöth vorzubeugen, wodurch zugleich das eigene
geschäftliche Interesse der Betheiligten wesentlich gefördert wor-
den ist. Der Bau von Arbeiterwohnungen durch den Fabrikherrn
kommt in der westlichen Schweiz nur ausnahmsweise Vor, wäh-
rend solche Unternehmungen um so häufiger angetroffen werden,
je weiter man von Westen nach Nordosten gegen den Bodensee
zuschreitet. Es liegt dies eben daran, dass in der nordöstlichen
Schweiz die Grossindustrie vorherrscht, während die wichtigste.
Industrie der Westschweiz — die Uhrenindustrie — vorzüglich
Hausindustrie ist.
Nur zwei Beispiele aus der französischen Schweiz sind zu
unsern Ohren gekommen. Der Besitzer der bekannten Choco-
ladenfabrik Ph. Suchard in Serriere (Neuenburg) hat, wie er uns
schreibt, für ‚eine grosse Anzahl der verheiratheten Arbeiter
Wohnungen bauen, resp. umändern lassen, welche zu sehr billigen
Preisen vermiethet werden; ferner sind für unyerheirathete Ar-
beiter und Arbeiterinnen Schlafsäle eingerichtet worden, die mit
eisernen Betten, mit guten Matratzen und Decken versehen sind
und in denen auf grosse Reinlichkeit und Ordnung gehalten wird.
Ferner hat die Usine du Boiron (Waadtland) Schlafsäle
eingerichtet, in denen ein Theil ihrer Arbeiter beherbergt wird.
In den Kantonen der Ostschweiz ist es ausserordentlich
schwer, von allen Fällen Kunde zu erhalten. Wir berichten
wenigstens über die grosse Mehrzahl der gemachten Versuche,
welche uns mit grosser Bereitwilligkeit, hier und da unter Bei-
fügung von Baurissen beschrieben und theilweise von selbst in
Augenschein genommen sind.
Während die Herstellung von Arbeiterwohnungen mit Hülfe
von Baugenossenschaften vorzugsweise von den Städten ausgeht,
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