Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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Dach Stock der grösseren Wohnhäuser 3 Schlafzimmer, W0von eines 
hinz mit Ofen, in den kleinern Häusern 2 Schlafzimmer, wovon eines 
U heizbar ist, im Dachraum eine Kammer nebst Holzraum und 
Yen Wäschebehälter umfasst und von denen jedes Haus mit zuge- 
und +heiltem Garten 2450 [!‘ Land einnimmt, findet unter folgenden 
GE Bestimmungen statt: 
Er Der Miethzins beträgt per Jahr: 
ES Für ein kleineres Wohnhaus Fr. 180, 
Mül- » >» grösseres >» > 232. 
Ban Mehr oder weniger Land als 2450 L! werden per Quadrat- 
DS0. fuss zu einem halben Centime per Jahr dem Miethzins zuge- 
900 schlagen oder abgezogen. 
AS Da die Herren Joh. Jacob Rieter & Co. bei dem angesetz- 
ee ten Miethzins ein bedeutendes Opfer bringen, so verlangen sie 
öhrt hingegen, dass sich jeder Miether mit einer jährlichen Einlage 
von mindestens Fr. 50 bei der schweiz. Rentenanstalt in Zürich 
Ehen betheilige, damit bei seinem Tode der Familie ein Sparpfennig 
hack gesichert sei. Der betreffende Miether erhält dafür eine ’obli- 
gatorische‘ Police, welche bei den Vermiethern deponirt werden 
De muss, indem sich dieselben verpflichten, die nöthigen Kintra- 
röss gungen und jährlichen Prämien-Zahlungen spesenfrei besorgen zu 
Sn lassen. 
es Diese jährlichen Prämienzahlungen repräsentiren einen Theil 
A des effectiven Verlustes, den die Vermiether bei den angesetzten 
SE Miethpreisen erleiden und in Folge dessen verlangen dieselben 
nder im Interesse der Familie des Miethers das Verfügungsrecht über 
HS die obligatorischen Policen im Sinne des mit der Rentenanstalt 
52 abgeschlossenen Vertrags, welcher folgendermassen lautet: 
Z6- 
sind Copie des Vertrages mit der schweiz. Rentenanstalt in Zürich. 
Vor In Ausführung des 8 2 der Bestimmungen über Arbeiterquartier ist 
zwischen den Herren J. J. Rieter & Comp. in Winterthur uud der schweiz, 
nen Rentenanstalt nachfolgender Vertrag abgeschlossen worden: 
N TEN | Art. 1. Die Herren Rieter & Comp. verpflichten sich, jeden Miether 
ihrer Arbeiterwohnungen bei der schweiz. Rentenanstalt nach Tab. 1 der
	        
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