Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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wohnungen, welche jedoch nur für einen kleinen Theil von Ar- 
beitern ausreichen. Ich beabsichtige diese noch zu erweitern, 
aber auch hier muss ich bei jedesmaligem Besuch einer dieser 
Arbeiterwohnungen die Wahrnehmung machen, dass die Leute 
selbst in diesen Wohnungen bei weitem nicht in so guter Luft 
leben, wie in der Fabrik. Sie scheuen das Lüften und glauben 
Holz zu sparen, wenn sie die dumpfe, verdorbene Luft nicht 
erneuern. Von Staatswegen wird den eigenen häuslichen Auf- 
enthaltsorten immer viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, 
viel weniger als speciell den Fabrikräumen; es gibt Wohnungen, 
wo die Arbeiter kaum aufrecht stehen können und am Schmutz 
fast kleben bleiben.« 
8. Arbeiterwohnungen im Kanton Solothurn. 
Im Kanton Solothurn hat Herr F. Bally, Inhaber der grossen 
Schuh- und Elastiques-Fabrik in Schönenwerd Arbeiterwohnun- 
gen nach zwei verschiedenen Systemen gebaut. Die älteren, ein- 
stöckigen Häuser, welche der Berichterstatter schon im Jahr 
1868 bei Gelegenheit der Jahresversammlung der schweiz. ge- 
meinnützigen Gesellschaft in Aarau besichtigt hat, bilden ein 
besonderes, freundliches Quartier. Längs einer 20‘ breiten Strasse 
und rechts und links unmittelbar an dieselbe anstossend stehen 
15 je 25‘ lange und 30‘ tiefe, nur Erdgeschoss hohe Häuser 
mit angebautem Abtritt. Zwischen je zwei Häusern ist ein 
Zwischenraum von 30‘ und es sind die beidseitigen Reihen in 
geschickter Weise derart placirt, dass jedem Haus ein Zwischen- 
raum gegenüber steht. Der Bau ist” massiv aus Cementstein, 
die Zwischenwände sind durch Pis6-Ziegel, welche beidseitig ver- 
putzt sind, und von Herrn Bally selbst an Ort und Stelle höchst 
wohlfeil angefertigt wurden, gebildet. Die Zimmer haben die 
gegen Mülhausen geringe Höhe von 7‘ 8“. Die ganze Bau- 
weise ist solid. Sämmtliche innere Wände sind ohne Täfelwerk 
u. dgl. einfach verputzt. Das Erdgeschoss enthält Gang, Stube,
	        
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