Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

nd, andere Leute als Eigenthümer auf ihrem eigenen Gütercomplexe 
TB, in unmittelbarer Nähe des Etablissements zu haben.« 
cht 
9 9. Arbeiterwohnungen im Kanton Schaffhausen. 
ch- 
bis Aus dem Kanton Schaffhausen sind uns nur zwei Fälle von 
ıde Arbeiterwohnungen, welche Unternehmern gehören, bekannt ge- 
len worden. 
ine Die Inhaber der Tricoteriefabrik von Braun & Westermann 
em aus Schaffhausen berichten uns: »Wir besitzen 4 Arbeiterhäuser 
ind (ein älteres Gebäude mit 1 Wohnung und 3 ganz neue mit je 
Jen. 2). Unsere neuen Häuser enthalten 2 ganz von einander unab- 
188, hängige Wohnungen, jede mit 4 Zimmern und Küche etc. Da 
ılz- wir namentlich viele Frauen in unserer Fabrik beschäftigen, so 
haben wir den Nebenzweck im Auge gehabt, dass jede Wohnung 
nZ- 2 bis 3 Kostgängerinnen aufnehmen kann. Miethzins wird nicht 
her von uns erhoben, auch bleibt den Arbeitern ihr ganzer Lohn ; 
die freie Wohnung soll eine Belohnung für unsere besseren 
bei Arbeiter sein, wird aber nur solchen gegeben, welche mindestens 
3 Jahre bei uns beschäftigt waren.« 
ind Das zweite Etablissement mit, Arbeiterwohnungen ist die 
Jen Industriegesellschaft in Neuhausen, welche ein grösseres Wohn- 
er- haus besitzt, enthaltend 4 Wohnungen mit 2 Eingängen. Jede 
er, Wohnung besteht aus 1 Wohnstube, 1 Nebenzimmer, 2 Kammern 
der mit Küche und Keller und bezahlt einen jährlichen Miethzins 
ben von 250 Fr. Der eigene Erwerb einer solchen Wohnung ist 
len ausgeschlossen. 
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tes 10. Arbeiterwohnungen im Kanton Zug. 
ng- Im Kanton Zug hat die durch ihre humanen Einrichtungen 
ten für das Wohl der Arbeiter wohlbekannte Spinnerei an der Lorze 
ht; in Baar (mit 60,000 Spindeln und ca. 600 Arbeitern) mehr 
S8- als 60 Arbeiterwohnungen errichtet, worüber wir nach eigenem 
ht, Augenschein berichten können. Wir haben daselbst vorgefunden : 
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