Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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in stellte eingerichtet. Jedes derselben enthält 2 Wohnungen von 
lien je 3 Zimmern nebst Mägdekammer, Küche, Keller und Estrich. 
ner, Dem System »Kasernenbau« gehören 2 Häuser an mit zusammen 
21 Wohnungen. 
Von Von diesen enthalten 3 je 4 Zimmer, 12 je 3 Zimmer und 
6 je 2. In den für gewöhnliche Arbeiter eingerichteten Häusern 
rn) sind 9 Wohnungen, wovon 7 mit je 4 und 2 mit je 2 Zimmern. 
Allen Wohnungen in sämmtlichen Häusern sind abgeschlossene 
viel Küchen, Keller und Holzbehälter beigegeben. — 12 Wohnungen 
n- ist je ein Gemüsegarten zugetheilt. Weiteres Pflanzland mangelt. 
mt, Unsere Häuser sind älteren Datums und eignen sich für die 
‚eY- Arbeiter nicht gut zur Erwerbung; sie sind ausschliesslich in 
Miethe gegeben. Die Miethzinsen sind billig gestellt und zwar: 
der für die besseren Wohnungen Fr. 260 per Jahr; für Wohnungen 
des mit 3 Zimmern (Sonnenseite) 195 Fr., (Schattenseite) 150 Fr. ; 
Wohnungen mit 2 Zimmern bezahlen jährlich 120 Fr. 
ner In Sachsen werden Arbeiterhäuser nach dem System »Asche- 
ceit und Erd - Stampfbau« aufgeführt. Diese Häuser sollen billig, 
ner trocken und solid sein; sie werden von den sächsischen 
in Baubehörden empfohlen (ein kleines Werk von C. Bernolt, be- 
jet. arbeitet von C. Gebhardt, Leipzig 1873, bespricht dieselben 
her eingehend). Wir werden mit dieser Bauart Versuche anstellen 
her und sofern sie sich bewährt, Häuser nach diesem System er- 
net stellen, um sie, nebst etwas Pflanzland, an Arbeiter gegen 
bst Amortisation abzugeben.« 
)S- Ferner wohnt von den Arbeitern der Glasfabrik von Siegwart 
in Hergiswil ein Theil der fremden Arbeiter — deutsche und 
französische — in den zur Fabrik gehörigen Gebäuden. 
um 13. Arbeiterwohnungen im Kanton Wallis. 
Aus dem Kanton Wallis berichtet uns ein früherer Zuhörer, 
‚en jetzt Advocat in Monthey, über die Wohnungsverhältnisse der 
= dortigen Glasarbeiter: »Alle nicht dem Orte angehörigen Glas- 
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