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macher erhalten ausser ihrer Bezahlung freies Logis mit den
nothwendigsten Geräthschaften. Es scheint dies auch anderwärts
Uebung zu sein.« — Der Director einer in Bagnes tief im Ge-
birge, 31/, Meilen von Martigny, liegenden Tuchfabrik berichtet
uns, dass von seinen 10 Arbeitern, alle aus dem Kanton Wallis,
6 auf Kosten des Etablissements logirt und beköstigt werden.
Sohlussbemerkungen über die Wohnungsverhältnisse
der Schweizerischen Arbeiter,
Der vorstehende Ueberblick über die genossenschaftliche und
Privatthätigkeit auf dem Gebiete des Wohnungswesens zeigt die
bunteste Mannigfaltigkeit von Versuchen und Systemen zur Ab-
hülfe der Wohnungsnoth. Im Allgemeinen ‚sind die Wohnungs-
verhältnisse der Arbeiter auf dem Lande fast überall günstiger
als die Verhältnisse in der Stadt. Ein allgemein beglückendes
und überall durchführbares System des Baues lässt sich nicht
nachweisen. Die nach den Gegenden und Ortschaften, nach den
Gewöhnungen und socialen Zuständen wechselnden Bedürfnisse
und Herstellungskosten sind massgebend. Die Unternehmer auf
dem Lande bringen die meisten Opfer für Wohnungen, wogegen
die städtischen Arbeitgeber um so viel höhere Löhne zu zahlen
haben. Es müssen auf dem Gebiete des Wohnungswesens alle
Factoren zusammenwirken: Staat, Gemeinde, Bauspeculanten,
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, gemeinnütziges Publikum, Bauge-
nossenschaften, Actiengesellschaften, Eisenbahnen ete. Wir con-
statiren nochmals, dass nicht nur Privatleute, sondern auch
officielle Berichte aus den Kantonen Glarus, Thurgau, St. Gallen,
Zürich das Verdienst von Bauspeculanten um die Herstellung
von Arbeiterwohnuugen ausdrücklich anerkennen. Staat und Ge-
meinde können namentlich durch vernünftige Baugesetze und bau-
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