Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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macher erhalten ausser ihrer Bezahlung freies Logis mit den 
nothwendigsten Geräthschaften. Es scheint dies auch anderwärts 
Uebung zu sein.« — Der Director einer in Bagnes tief im Ge- 
birge, 31/, Meilen von Martigny, liegenden Tuchfabrik berichtet 
uns, dass von seinen 10 Arbeitern, alle aus dem Kanton Wallis, 
6 auf Kosten des Etablissements logirt und beköstigt werden. 
Sohlussbemerkungen über die Wohnungsverhältnisse 
der Schweizerischen Arbeiter, 
Der vorstehende Ueberblick über die genossenschaftliche und 
Privatthätigkeit auf dem Gebiete des Wohnungswesens zeigt die 
bunteste Mannigfaltigkeit von Versuchen und Systemen zur Ab- 
hülfe der Wohnungsnoth. Im Allgemeinen ‚sind die Wohnungs- 
verhältnisse der Arbeiter auf dem Lande fast überall günstiger 
als die Verhältnisse in der Stadt. Ein allgemein beglückendes 
und überall durchführbares System des Baues lässt sich nicht 
nachweisen. Die nach den Gegenden und Ortschaften, nach den 
Gewöhnungen und socialen Zuständen wechselnden Bedürfnisse 
und Herstellungskosten sind massgebend. Die Unternehmer auf 
dem Lande bringen die meisten Opfer für Wohnungen, wogegen 
die städtischen Arbeitgeber um so viel höhere Löhne zu zahlen 
haben. Es müssen auf dem Gebiete des Wohnungswesens alle 
Factoren zusammenwirken: Staat, Gemeinde, Bauspeculanten, 
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, gemeinnütziges Publikum, Bauge- 
nossenschaften, Actiengesellschaften, Eisenbahnen ete. Wir con- 
statiren nochmals, dass nicht nur Privatleute, sondern auch 
officielle Berichte aus den Kantonen Glarus, Thurgau, St. Gallen, 
Zürich das Verdienst von Bauspeculanten um die Herstellung 
von Arbeiterwohnuugen ausdrücklich anerkennen. Staat und Ge- 
meinde können namentlich durch vernünftige Baugesetze und bau- 
DRQC
	        
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