Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

— AD — 
Statuten der Basler Baugenossenschaft für Erstellung 
billiger. Wohnungen. 
I. Bildung, Zweck, Sitz und Dauer der Genossenschaft. 
$ 1. Es bildet sich in der Stadt Basel auf Grundlage der Gegen- 
seitigkeit und vereinigten Selbsthülfe eine Genossenschaft für gemeinschaft- 
lichen Geschäftsbetrieb von Bauunternehmungen unter der Firma „Basler 
Baugenossenschaft“ mit rechtlichem Wohnsitze in Basel, auf die Dauer 
von 12 (zwölf) Jahren. 
$ 2. Die Genossenschaft bezweckt die möglichste Hebung und Siche- 
rung des Wohlstandes der Genossen und Mitglieder, und sucht dies zu 
erreichen, durch: 
a) den Bau von (vorzugsweise einfachen und billigen) Wohnhäusern und 
Gebäuden jeder Art zum Verkauf (oder Vermiethung bis zum Ver- 
kauf). 
b) Ankauf, Reparatur und Umbau älterer Gebäude in und ausser der 
Stadt behufs vortheilhafteren Wiederverkaufes oder Vermiethung mit 
besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse: 
1. der Genossen und deren Familien, sowie der durch Obligationen 
betheiligten Mitglieder, laut $ 4, L. 2; 
2, der arbeitenden Volksklasse, der Beamten, Lehrer etc. 
3. der minderbemittelten Klassen überhaupt, soweit solches ohne 
Nachtheil für die Genossenschaft geschehen kann. 
c) Uebernahme von Accord- Arbeiten bei öffentlichen und Privatbauten, 
sowie aller in ihr Fach einschlagenden Arbeiten und Unternehmungen, 
soweit es die Arbeitskräfte und Geldmittel ermöglichen. 
II. Bildung des Betriebscapitals. 
$ 3. Das Betriebscapital wird gebildet: 
1. Durch die Capitaleinlagen der Genossen. Bei Beginn 6 bis 12 
Genossen mit je mindestens Fr. 1000 — bis höchstens Fr. 6000, zusammen 
circa Fr. 10,000 bis 20,000. 
2. Durch die Betheiligung der Mitglieder vermittelst Obligationen 
zweiter Hypothek in beliebigem Betrage in runden Summen von mindestens 
Fr. 100. 
3. Durch Hypothekaranleihen ersten Ranges, jeweilen nach Bedürf- 
niss und im Verhältniss der, durch die von der Genossenschaft angekauften 
und eigenthümlich besessenen Liegenschaften vorhandenen Garantien bis 
zu zwei Drittel des Schätzungswerthes (laut $ 13), 
Diese Anleihen werden jeweilen collecetiv, mit speciell angegebener 
Haftbarkeit auf die betreffende Liegenschaft u. s. w. mit auf 4 bis 6 
Jahren unkündbaren Partialobligationen unter der Bedingung aufgenommen, 
dass bei Parzellirung und Verkauf der betreffenden Liegenschaft eine, deren 
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