Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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lern 2. Von einem Brennverbot ist, weil ungesetzlich und ohne 
Die Wirkung auf die Theuerung, Umgang zu nehmen ; ebenso 
von einer Beschränkung der Käsefabrikation. 
den 3. Von der Anschaffung von Lebensmitteln von Staatswegen 
‘ten soll abstrahirt werden. 
er- 4. Vereine, welche sich die Aufgabe stellen, in uneigen- 
'TO- nütziger Absicht Lebensmittel zu einem billigen Preise 
res zu beschaffen, sollen mit allen gesetzlich zur Verfügung 
rch stehenden. Mitteln unterstützt werden. 
den 5. Die gesetzlichen Bestimmungen, betreffend den Handel 
det mit Lebensmitteln, sollen dem Publikum in Erinnerung 
von gebracht werden. 
ar, Diese. Vorschläge sind in dem Bericht näher motivirt. Ins- 
oh- besondere wird darin auch auf den allgemeinen Grundsatz ver- 
ch- wiesen, »dass die Selbsthilfe auf dem Wege der intelligenten 
ch und uneigennützigen Association der Staatshülfe vorzuziehen sel.« 
rt- »Die Rolle des Staates — so bemerkt der Berichterstatter — 
beschränkt sich darauf, die Freiheit des Verkehrs zu beschützen, 
innerhalb der gesetzlichen Competenz Zoll- und Transport- 
in erleichterungen eintreten. zu lassen, die Käufer in Bezug auf 
ler die Qualität der Waare und die richtige Anwendung von Mass 
und Gewicht sicher zu stellen und moralisch durch die Be- 
de richtigung entstellter Thatsachen und die Mittheilung gemachter 
Tk Erfahrungen zu wirken.« 
les Während sich aber der Staat Bern im Herbst 1872 auf 
K- eine Belehrung und Aufklärung des Publikums beschränkte, war 
die Privatthätigkeit und Vereinsthätigkeit im Kanton Bern wie 
ch in allen übrigen Theilen der Schweiz um so rühriger, die drohende 
te Theuerung abzuwenden, und die schweizerische Gemeinnützigkeit 
te trieb gerade damals ihre schönsten Blüthen. Die gemeinnützigen 
Gesellschaften, die Hülfsvereine und Consumvereine zahlreicher 
= Gemeinden wetteiferten mit den Fabrikbesitzern und Speculanten, 
um in Deutschland und Frankreich Kartoffeln aufkaufen zu lassen. 
Den Bemühungen des stadtbernischen Hülfsvereins und anderer
	        
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