der gaben. Wir geben in dem folgenden Abschnitte eine Zusammen-
Jas stellung der wichtigsten uns bekannt gewordenen Massregeln von
nte Fabrikanten zur Verbesserung der Ernährungsverhältnisse der
hn- Arbeiter.
der
ich
- A, Massregeln der Fabrikanten zur Verbesserung der Ernährungs-
= verhältnisse der Arbeiter,
sen Im October 1872 kaufte die Firma Escher, Wyss & Co. in
er- Zürich ca. 6000 Ctr. Kartoffeln in Mannheim an, welche franco
‚Ür- Zürich auf 5 Fr. 60 Centimes zu stehen kamen und den Arbeitern
‚are zu 4 Fr. 50 Centimes verkauft wurden, wobei jedoch eine Arbeiter-
ene Familie nicht mehr als 10 Centner beziehen konnte.
LeT- Die Herren J. J. Rieter & Co. im Winterthur hatten zu
1äft derselben Zeit ca. 1800 Centner Kartoffeln in Deutschland an-
ım- gekauft und dieselben ihren Arbeitern in Töss zum erniedrigten
NS- Preise von Fr. 4. 50 per Centner verabfolgen lassen, ebenso
kauften diese Herren Mais, Reis, Kaffee und Seife, welche Artikel
1ete ebenso zum Selbstkostenpreise den Arbeitern überlassen wurden.
ung Die Firma Heinrich Kunz in Linthal hatte nach dem Be-
ven, richte von Glarner Blättern 600 Centner Kartoffeln angekauft
eln, und verkaufte dieselben zu Fr. 4 per Centner an ihre Arbeiter.
lien Die Herren Jenny & Co. aus Ennenda kauften 500 Centner
den Pfälzer und Schaffhauser Kartoffeln, um sie den Arbeitern in
das Haslen zu herabgesetzten Preisen abzuliefern; dasselbe Quantum
den wurde gleichzeitig für die Arbeiter der Druckfabrik dieser Firma
ım- in Ennenda beschafft. Auch Herr Suchard in Serrieres pflegt
ten Lebensmittel einzukaufen und den Arbeitern zu KEngrospreisen,
sam die an den Zahltagen zahlbar sind, zu überlassen.
Co. Herr Ziegler aus Neftenbach (Rothfärberei) schreibt uns:
unz »Zweimal täglich (um 9 und 4 Uhr) kann jeder Arbeiter
sch- 1 Schoppen Wein zu ganz mässigem Preise beziehen. Vorüber-
ab- gehend wird manchmal der Preis um 5 Cts. erhöht, obgleich der
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