Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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Umsatz schon auf mehr als eine halbe Million Fr., der Reservefond betrug 
12,000 Fr. Die Zahl der Mitglieder 2330. 
„Sehr gesunden Grundsätzen — so schreibt Pfarrer Grob — scheint 
uns der Verein damals schon gefolgt zu sein, wenn er seinen Mitgliedern 
das Brod nur im Minimum über dem wirklichen Kostenpreise abgab, auf 
die übrigen Verkaufsartikel aber höhere Prozente schlug — je luxuriöser 
desto höher. Das Brod anlangend, sagt der Bericht: „Wenn das vierpfündige 
Weissbrod 16—18 Centimes unter dem Brodschlag verkauft wird, so stellt 
sich dennoch ein Reingewinnst von 54 Fr. auf 200 Centner Mehl per 
Woche heraus, am einzelnen Brodlaibe also ungefähr %/, Centimes.“ Der 
Verein wollte im Laufe des Jahres 1853 auch eine eigene Schlächterei 
einrichten; die vorgenommene Probe zeigte sich recht günstig; allein der 
Regierungsrath sah sich veranlasst, die Errichtung dieses Geschäftszweiges 
als ungesetzlich zu untersagen und behielt auch im Grossen Rathe Recht, 
vor den die Frage auf dem Wege der Motion gebracht wurde. 
Die Entwicklung des Consumvereins Zürich war bis zu seinem zehnten 
Altersjahre im Grossen und Ganzen eine normale gewesen. Das reine Ver- 
mögen betrug am 1. Januar 1861: 75,332 Fr. und der Waarenverkehr 
erreichte im Jahre 1861 den Betrag von 801,883 Fr. Auch hatte der 
Verein, — wie Pfarrer Grob hervorhebt, — eine Gefahr, die wohl sonst 
solchen Genossenschaften nicht ganz ferne liegt, bis dahin weislich ver- 
mieden, die Gefahr nämlich, sich selbst irgendwie in politischen oder 
socialen Fragen zur Partei zu stempeln oder von irgend wem als Werkzeug 
gebrauchen zu lassen.“ — Im Jahr 1861 erlitt er in Folge tieferer 
Differenzen im Schosse des Verwaltungsrathes die erste schwere Krisis, 
Im Laufe des Jahres 1861 waren laut Beschluss der Generalversammlung 
vom 24. Februar die Actien (2075 an der Zahl) mit je 5 Fr. per Stück 
zurückbezahlt worden. An die Stelle der Actien traten Urkunden, worin 
jedem bisherigen Inhaber einer Actie seine Mitgliedschaft bezeugt wurde. 
Die neuen Statuten hielten dem entsprechend an folgenden Bestimmungen 
fest: Keine Vermehrung der Actien-, resp. der Mitgliederzahl, keine persön- 
liche Haftbarkeit der Mitglieder, keine Anhäufung der Aetien in Einer 
Hand und Vebertragbarkeit derselben nur im Todesfalle des Inhabers. 
Ebenso blieb man dabei, den Vorerlös auch ferner zum Betriebscapital zu 
schlagen, entgegen laut gewordenen Wünschen nach Auszahlung von 
Dividenden,“ 
Nach 1861 hatte der Consum-Verein noch weitere Wechselfälle und 
innere Bewegungen, begleitet von dem Sturze der Verwaltungen, durch- 
gemacht. Die ihm innewohnende Lebenskraft hat sich aber bisher in 
allen Krisen bewährt. Besonders gefährlich war dem Verein im Jahr 1872 
die rasche Zurückziehung der Sparkassa- Einlagen, Dieselben hatten zu 
Anfang 1872: 375,225 Fr. betragen, sanken aber in Folge des häuslichen 
Zwistes bis Ende Juli auf 107,818 Fr. Sie haben sich jedoch unter der 
neuen Verwaltung bis Ende 1872 wieder auf 181,669 Fr. gehoben. Auch
	        
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