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ni III. Sanitarifde Verhältnife.
Die Hebung der Gesundheit des Volkes gehört mit zu den
ersten Erfordernissen einer Verbesserung der sozialen Zustände.
Das menschliche Elend rührt zum grossen Theil von geschwächter
Gesundheit her, welche nicht nur erwerbsunfähig macht, sondern
ausserdem noch fremde Arbeits- und Kapitalkräfte in Anspruch
nimmt. Arbeiterfamilien, welche oft von Krankheiten heimgesucht
werden, werden nur selten vorwärts kommen. In ungesunder Luft
pflegen auch Geist- und Wille zu erschlaffen. — Die in dem
speziellen Theile unseres Berichtes zuerst behandelten Wohnungs-
und Nahrungs-Verhältnisse gehören allerdings zu den wichtigsten
Dingen in sanitarischer. Hinsicht, allein es ist darin noch nicht
Alles enthalten, sonst würden die Reichen nie von Krankheiten
oder Gebrechen heimgesucht werden. Zu den wichtigsten praktischen
Aufgaben der Gemeinnützigkeit gehört ‚heutzutage unbedingt die
öffentliche Gesundheitspflege, die Förderung aller Mass-
regeln, welche Volkskrankheiten verhüten, oder wo sie ausgebrochen
sind, die weitere Verbreitung verhindern. — Die sanitarischen
Verhältnisse der schweizerischen Arbeiterbevölkerung müssen ZzuU-
nächst von diesem allgemeinen Standpunkt aus und sodann von
dem speziellen Gesichtspunkte einzelner gesundheitsschädlicher
Beschäftigungen aus beleuchtet werden.
Das Schweizerland ist im Allgemeinen gesund und wurde
bisher nur selten von Epidemien heimgesucht. Es trifft zwar
heutzutage nicht mehr zu, was Moynier in seiner Schrift: « Les
institutions ouvrieres de la Suisse » im Jahr 1867 schrieb, dass
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