Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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hts- Kanton die interessante Erscheinung, dass er der. erste Staat 
die Europa’s zu sein scheint, in dem die unentgeltliche und obliga- 
ıcht torische Impfung schon zu Zeiten Jenner’s eingeführt wurde. 
‚gen Auch die. Bundesbehörden sorgten für die Impfung; in gefähr- 
Bı- lichen Zeiten befahlen sie, dass alle einberufenen Soldaten vor dem 
‚gen Eintritt in ihre Truppe von Neuem geimpft werden sollten. Kbenso 
» zu liessen Fabrikanten, z. B. in Schönenwerd, auf ihre Kosten alle 
um- Arbeiter von Neuem impfen und schickten diejenigen fort, welche 
ent- sich dieser Operation nicht unterwerfen wollten. Auch die Wieder- 
stet, impfung geschieht in mehreren Kantonen unentgeltlich....>» 
irkt «In mehreren Kantonen erhalten die Arbeiter keine Auf- 
von enthaltserlaubniss, bevor sie nicht einer ärztlichen Untersuchung 
mit unterworfen worden sind, welche hauptsächlich die Hautkrank- 
N Ver- heiten betrifft. 
Po- In die Kategorie der präventiven Massregeln gehören ferner 
aen- die Einrichtungen, welche bezwecken, den in ländlichen Gegenden 
ift, zerstreuten Bewohnern ärztlichen Beistand zukommen zu lassen. 
sen So gibt es z. B. im Waadtlande eine grosse Zahl von Kommunen, 
ren, welche Opfer bringen, um die Niederlassung eines Arztes zu 
3aar ermöglichen. Der Kanton Genf besitzt in Jussy eine Privatgesell- 
liese schaft, welche ausdrücklich zu diesem Zwecke gegründet wurde. 
die Mit Hilfe eines Aktienkapitals von 20,000 Fr. und eines jähr- 
lichen Beitrages von 3 Fr. hat diese Gesellschaft ein Haus und 
die einen Garten erworben und zur Verfügung eines Arztes gestellt, 
die der sich verpflichtet, den kranken Gesellschaftsmitgliedern zu einem 
ird: sehr niedrigen Preise ärztliche Besuche abzustatten! 
AUS“ In der Schweizerischen Zeitschrift für Gemeinnützigkeit, 
7 in XI. Jahrgang, 1872, Heft 6, macht der gemeinnützige Pfarrer 
die, B. Becker den bemerkenswerthen Vorschlag: « Wie wir für die 
ogen Pflege und Förderung des sittlichen Lebens eigene Anstalten 
jeint. haben, so sollten wir für das leibliche Leben, für dessen Aus- 
den, bildung, Förderung und Bewahrung auch entsprechende Einrich- 
ihrer tungen haben, mit andern Worten: wie wir in jeder Gemeinde 
 eser einen Pfarrer haben, so sollten wir in jeder Gemeinde einen Mann
	        
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