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haben, angestellt und besoldet von der Gemeinde, der in erster
Linie durch regelmässigen Unterricht die Jugend, die halb und
ganz Erwachsenen über gesundheitliche Dinge unterrichtete, in
regelmässigen Vorträgen die Erwachsenen, wo es zweckmässig,
getrennt nach Geschlechtern und Berufsarten, belehrte, einen Mann,
der, ähnlich wie der Pfarrer, Hausbesuche machte und wenn dieser
nach Betbüchern fragt und nach dem Gehorsam der Kinder, nach
dem Essen und Trinken, und ob sie die Fenster fleissig öffnen
und die Betten gut lüften. Dieser Gemeindearzt würde die Dörfer
inspiziren, ob stinkende Lachen, Misthaufen dicht unter den
Fenstern der Häuser sich ausbreiten; er würde bei ansteckenden
Krankheiten, die nicht gerade Cholera und Pestilenz wären, für
Absonderung der Kranken sorgen, über Verfälschung der Nahrungs-
mittel wachen, eine entscheidende Stimme in den Schulbehörden
haben, das Turnen unter seine Obhut nehmen,. überhaupt das
öffentliche Gesundheitswesen zu seiner Sache machen. Dabei
könnte er natürlich, soweit seine Zeit und Kraft reichte, auch
ein Arzt im bisherigen Sinne sein. Hätte die Gemeinde an diesem
einen Arzt nicht genug, SO könnte sie ‚einen zweiten anstellen,
wie man einen zweiten und dritten Pfarrer anstellt oder könnte
das Heilgeschäft, das der Gemeindearzt nicht bewältigen möchte,
der freien Praxis anderer Aerzte überlassen, deren es immer noch
geben würde. Ich glaube, wenn wir Aerzte als Gesundheitslehrer
hätten, so brauchten wir dann weniger heilende Aerzte. Die
Belehrung, welche die Leute erhielten, würde viele Krankheiten
verhindern. Ein Gemeindearzt hätte auch weder Zeit noch Lust,
sich mit bloss eingebildeten Krankheiten lange abzugeben. Die
bisherige Stellung des Arztes, wonach er im Hause bleibt, bis
Jemand sich schädigt, und ohne Aufforderung kein Sterbens-
wörtchen sagt, wie das arme Geschöpf, Mensch genannt, gesund
bleiben könne, ist eine -des Arztes ganz und gar unwürdige>».
Für den Fall, dass es bei den bisherigen Zuständen noch
verbleibt, verlangt Herr B. B., dass sich die Aerzte, die Lehrer,
die Geistlichen, die gemeinnützigen Gesellschaften, der Staat und