Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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die Fabrikherren mehr wie bisher den sanitarischen Verhältnissen 
der Arbeiter widmen. Der Arzt sollte nicht bloss gelegentlich 
Winke und Räthe ertheilen, sondern von Zeit zu Zeit regelmässige 
Vorträge halten. 
° Die Fabrikanten suchen an vielen Orten nach Kräften die Ge- 
sundheitspflege zu fördern. So hat z.B. die Chokoladenfabrik von 
Suchard in Serrieres einen Arzt engagirt, welcher alle erkrankten An- 
gestellten unentgeltlich behandelt und wenigstens einmal wöchent- 
lich sämmtliche Fabriklokalitäten besucht, um die nöthigen Anord- 
nungen hinsichtlich Ventilation, Reinlichkeit etc. zu veranlassen 
Manche schädliche Gewohnheiten der Arbeiter sind nur sehr 
schwer zu bekämpfen. So tadelt der Bericht der Glarner Fabrik- 
kommission, dass die Arbeiter während der Arbeit oder unmittel- 
bar nach derselben mit ungewaschenen Händen essen. Dadurch 
werden oft giftige Stoffe, die zur Fabrikation dienen, in den Körper 
geführt. 
Für die allgemeinen sanitarischen Verhältnisse der Schweiz ist 
es von Wichtigkeit, dass sie keine sehr grossen Städte und keine 
eigentlich ungesunde Gegenden hat. Viele Orte werden im Gegen- 
theil wegen ihres gesunden Klima’s aufgesucht, während allerdings 
die sanitarischen Verhältnisse anderer Orte weniger günstig sind. 
Dies gilt namentlich von einigen sehr engen Quartieren früher 
befestigter Städte, namentlich von Genf. Die Hauptstadt der 
Schweiz, Bern, scheint eine der am wenigsten gesunden Städte 
der Schweiz zu sein *). 
Von Olten meldet Moynier in seinem 1867 erschienenen 
Buche (S. 29), dass die engen und feuchten Spinnereiwerkstätten 
den Arbeitern gleichzeitig als Wohnung dienen und skrophulöse 
Krankheiten, Kretinismus und Wassersucht erzeugen. In Luzern 
konstatirte die Zählung von 1860, dass in einem Hause in Unter- 
grund, das nur eine Treppe und 2'Ausgänge hatte, 108 Personen 
wohnten. Uebrigens gibt es in den meisten Kantonen besondere 
*) Siehe. Vogt, Zeitschrift für schweiz. Statistik., pag. 105.
	        
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