Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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Die zweite Untersuchung beschäftigt sich hauptsächlich mit den äussern 
Apparaten und mit der Wartung und Bedienung des Kessels, sowie der 
Dampfmaschine. Sie findet statt, wenn der Kessel im Betrieb steht. 
Bei dieser Untersuchung werden auf Verlangen Indikatorproben vor- 
genommen, um den Gang der Maschine zu untersuchen und ihre Leistung 
sowie das Verhältniss derselben zum Brennstoffaufwand zu bestimmen. Bei 
einem ungünstigen Wirkungsgrad soll auf die Ursachen, welche ihn herbei- 
führen, aufmerksam gemacht werden. 
Da ein häufiges und gründliches Reinigen des Kessels ein wirksames 
Mittel ist zur wohlfeilen Dampfproduktion und zur Verhütung einer raschen 
Abnützung der Kessel, so wird der Verein dieser Seite eine besondere Auf- 
merksamkeit zuwenden, 
Der Verein wird, nach Massgabe seiner finanziellen Mittel, Versuche 
über den Werth verschiedener Steinkohlensorten anstellen. 
Er wird praktische Kurse anordnen zur Ausbildung von Heizern, so oft 
eine genügende Anzahl Theilnehmer von Mitgliedern hiezu empfohlen sind. 
Er wird, soweit thunlich, diejenigen Apparate anschaffen, welche zu 
Versuchen nöthig sind. Hiebei rechnet er auf die gemeinnützige Unter- 
stützung seiner Mitglieder. 
Den Kigenthümern wird der Befund über die abgehaltenen Inspektionen 
ner schriftlich mitgetheilt; ebenso werden sämmtlichen Mitgliedern die Resultate 
 En- von Versuchen zur Kenntniss gebracht. 
] Den Mitgliedern werden alle Fragen, welche sie innerhalb der Aufgabe 
Ze des Vereins stellen, unentgeltlich beantwortet. 
on Die Angestellten des Vereins können von jedem Mitgliede gegen besondere 
let Vergütung anderweitig in Anspruch genommen werden, sei es zur Prüfung 
les bestehender Dampfeinrichtungen, sei es zur Untersuchung neuer Projekte. 
Im Falle einer Explosion oder eines schweren Unfalles durch einen 
On Dampfkessel verpflichtet sich der Eigenthümer, dem Komite davon sofort 
Anzeige zu machen. Dieses wird sogleich an Ort und Stelle eine Unter- 
N suchung darüber vornehmen lassen. 
en IT. Jedes Mitglied verpflichtet sich, mit sämmtlichen seinem Hause 
ng angehörenden und im Gang befindlichen Dampfkesseln dem Verein bei- 
zutreten. 
it- Es werden jährlich folgende Gebühren entrichtet: 
Für jeden Dampfkessel, welcher ausschliesslich für Dampf- 
n: heizung dient (also nur im Winterhalbjahr benutzt 
r- wird, 11. Klasse)... TA . Fr. 25. — 
Für jeden andern Kessel (I. Klasse) . .. ON a 80 — 
Rn. Für jede Indikatorprobe, wenn die Maschine hiezu eingerichtet ist =, 10. — 
ı1e Von jedem Mitglied, das keinen Dampfkessel besitzt . .. „10. — 
ıD Das Rechnungsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 
Die jährlichen Gebühren sind jeweilen zum Voraus im Laufe Januars
	        
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