— 422 -
dem Quästor franko einzusenden, rückständige werden sodann per Nachnahme
eingezogen.
Der Eintritt in den Verein kann zu jeder Zeit stattfinden. Mit der
Anmeldung gleichzeitig ist dem Quästor ein Jahresbeitrag einzusenden, der
bis Ende des Rechnungsjahres gilt.
Der Austritt aus dem Verein muss vor Ende Dezember schriftlich dem
Quästor angezeigt werden, ansonst das Mitglied für den Beitrag des nächsten
Jahres verpflichtet bleibt. ;
Aus dem Jahresberichte des Vereins für das Jahr 1872 ergibt
sich, dass demselben bis Ende 1871 angehörten: 209 Mitglieder
mit 415 Kesseln. Im Laufe des Jahres 1872 stiegen diese Zahlen
an auf 271 Mitglieder und 508 Kessel. Diese vertheilen sich
auf die Kantone wie folgt:
Kantone, Mitglieder. Kessel.
Aargau BR 25
Appenzell 8
Baselland 1
Bern 6 58
Freiburg S 3
Glarus 25 43
Luzern 7 23
Neuenburg ® 3
Schaffhausen 10 17
Schwyz © ,
Solothurn 13 15
St. Gallen 41 74
Thurgau 20 34
Zürich 81 195
Zug !
271 508
Davon sind 104 Heizkessel, d. h. solche, welche nur
während des Winters zur Heizung benutzt werden und wofür
die niedere Taxe zu entrichten ist. Die andern Kessel dienen zu
allgemeinem Gebrauche.
Auch die in den Statuten vorgesehenen Heizerkurse wurden
abgehalten. In der Komitesitzung vom 8. März wurde die Ab-
haltung von drei Heizerkursen beschlossen. Durch Cirkulation
vom 20. Juni wurden die Mitglieder eingeladen, diese Kurse zu
beschicken. Im Cirkular war angegeben, dass die Kurse je eine