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ärtig Betrieb nicht entsprechend geringer sind, als für den grössern.
atner Endlich können zweckmässige Baulichkeiten, Reinlichkeit, Schutz
gegen Verschlechterung des Produkts und rationelle Führung des
lver- Geschäfts in der gemeinsamen, einer Controle unterstellten An-
Käse stalt besser gewahrt werden, als im kümmerlichen zerstückelten
ırch- Kinzelbetrieb.« (siehe Bericht des Director Schatzmann in Kreuz-
von lingen in Bolley’s Bericht S. 300 fl.)
nur An die Milchproduktion reiht sich ferner als ein neuer In-
577 dustriezweig die Fabrication conservirter Milch, welche zuerst
von der amerikanisch-schweizerischen Milchcondensirungs-Gesell-
ehr, schaft in Cham (Kanton Zug) in grossem Massstabe eingeführt
von worden ist. Diese Fabrik beschäftigt gegenwärtig 65 erwachsene
von und 40 unerwachsene männliche, 9 erwachsene und 6 uner-
wachsene weibliche, mithin zusammen 120 Personen. Dieselbe
bri- Gesellschaft hat auch in Guin (Kanton Freiburg) und in Gossau
‚ern (Kanton St. Gallen) ähnliche Fabriken errichtet.
*aS- Ferner nimmt in der schweizerischen Landwirthschaft der Wein-
ner und Obstbau einen hervorragenden Platz ein. Das Rebland um-
ohl fasst 77,000 Jucharten von dem gesammten Flächeninhalte der
de- Schweiz. Unter allen Weinbau-Kantonen steht Waadt an erster
er- Stelle mit 16,250 Jucharten, es folgt Zürich mit 15,000, St. Gallen
Ich mit 7800, Aargau mit 6600, Thurgau mit 5301, Neuenburg
nd mit 3594, Schaffhausen mit 3500, Genf mit 3164, Bern mit
es 2500, Baselland mit 2200, Freiburg mit 980, Solothurn mit
HS 500, Baselstadt mit 374 und Luzern mit 146 Jucharten. Auf
S- die übrigen Kantone kommen zusammen 9391 Jucharten. "Trotz
Se der ausgedehnten Weinkultur betrug die Mehreinfuhr von Wein
en 1872: 688,785 Doppelcentner (4 60 Fr.) Wein in Fässern im
en Werthe von 41,327,100 Franken und 7,2445 Doppelcentner (& 140
- Franken), Wein in Flaschen im Werthe von 1,028,230 Fr.
in Die Forstcultur liegt gerade in den waldreichsten Kantonen,
mn wie in Schwyz, Uri, Unterwalden, Graubünden, Tessin, Glarus,
je theilweise noch sehr im Argen. Ein schweizerisches Forstgesetz
in zur Beschränkung der Willkür von Privaten und Gemeinden im