Die Fabrikanten sind daher genöthigt gewesen, sich um die Ver-
hältnisse ihrer Arbeiter mehr zu kümmern und schreiende Uebel-
stände rascher zu beseitigen; sie haben es auch vermieden, in
kritischen Zeiten Massenentlassungen vorzunehmen, suchten viel-
mehr ihre zu einem grossen Theile ansässigen und verheiratheten
Arbeiter auch bei den von Zeit zu Zeit wiederkehrenden Ge-
schäftsstockungen fortzubeschäftigen.
2, Induftrielle Mebelfktände und Klagen von Arbeit-
nehmern.
Obwohl die Arbeiterfrage aus allen eben erwähnten Gründen
in der Schweiz noch keine eigentlich drohende Gestalt ange-
nommen hat, so fehlt es doch dem an sich so freundlichen und
hellen Bilde der schweizerischen Erwerbsthätigkeit auch keines-
wegs an tiefem Schatten und an mannigfaltigen Uebelständen,
welche zuerst an den in grössern geschlossenen Etablissements
betriebenen Gewerbzweigen, inbesondere in der Spinnerei und
Maschinenindustrie hervorgetreten sind. Die Spinnerei der Schweiz
hat sich in ihren ersten dürftigen Anfängen, als ihr die Con-
currenz mit dem Auslande so schwer wurde, vorzugsweise mit
Kinderarbeit und Frauenarbeit zu niedrigen Löhnen behelfen
müssen. Da es aber viele müssige Arbeitskräfte auf dem Lande
gab, so strömte ihr trotz geringer Löhne ein doppeltes Angebot
von Arbeitern zu, welche man dann theils am Tage, theils in
der Nacht beschäftigte. Die übermässige Kinderarbeit wurde
auch in der Schweiz eine bedenkliche Schattenseite des modernen
Fabrikwesens, und Zürich, als der industriellste Kanton der
Schweiz, welcher mehr als den dritten Theil aller schweizerischen
Spindeln besitzt, fühlte sich schon im Jahre 1834 zu einer
Fabrikuntersuchung veranlasst, deren Resultat die Fabrikordnung
vom 2. September 1837 war, welche lediglich den Schutz der
in den Fabriken beschäftigten Kinder in’s Auge fasste. Man
hat seitdem im Kanton Zürich nicht aufgehört, sowohl durch
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