Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

Die Fabrikanten sind daher genöthigt gewesen, sich um die Ver- 
hältnisse ihrer Arbeiter mehr zu kümmern und schreiende Uebel- 
stände rascher zu beseitigen; sie haben es auch vermieden, in 
kritischen Zeiten Massenentlassungen vorzunehmen, suchten viel- 
mehr ihre zu einem grossen Theile ansässigen und verheiratheten 
Arbeiter auch bei den von Zeit zu Zeit wiederkehrenden Ge- 
schäftsstockungen fortzubeschäftigen. 
2, Induftrielle Mebelfktände und Klagen von Arbeit- 
nehmern. 
Obwohl die Arbeiterfrage aus allen eben erwähnten Gründen 
in der Schweiz noch keine eigentlich drohende Gestalt ange- 
nommen hat, so fehlt es doch dem an sich so freundlichen und 
hellen Bilde der schweizerischen Erwerbsthätigkeit auch keines- 
wegs an tiefem Schatten und an mannigfaltigen Uebelständen, 
welche zuerst an den in grössern geschlossenen Etablissements 
betriebenen Gewerbzweigen, inbesondere in der Spinnerei und 
Maschinenindustrie hervorgetreten sind. Die Spinnerei der Schweiz 
hat sich in ihren ersten dürftigen Anfängen, als ihr die Con- 
currenz mit dem Auslande so schwer wurde, vorzugsweise mit 
Kinderarbeit und Frauenarbeit zu niedrigen Löhnen behelfen 
müssen. Da es aber viele müssige Arbeitskräfte auf dem Lande 
gab, so strömte ihr trotz geringer Löhne ein doppeltes Angebot 
von Arbeitern zu, welche man dann theils am Tage, theils in 
der Nacht beschäftigte. Die übermässige Kinderarbeit wurde 
auch in der Schweiz eine bedenkliche Schattenseite des modernen 
Fabrikwesens, und Zürich, als der industriellste Kanton der 
Schweiz, welcher mehr als den dritten Theil aller schweizerischen 
Spindeln besitzt, fühlte sich schon im Jahre 1834 zu einer 
Fabrikuntersuchung veranlasst, deren Resultat die Fabrikordnung 
vom 2. September 1837 war, welche lediglich den Schutz der 
in den Fabriken beschäftigten Kinder in’s Auge fasste. Man 
hat seitdem im Kanton Zürich nicht aufgehört, sowohl durch 
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