Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

aM 
beschäftigt sieht, welche im schweizerischen Volke bisher den N 
haushälterischen und sparsamen Sinn so treu gepflegt haben, 0 
müssen in gar vielen Fällen die saure Frucht ihrer Anstrengungen A 
und Ersparnisse rechts- und schutzlos den Männern für das Wirths- 1 
haus übergeben. Eine vor Kurzem unter dem Titel »Die Frauen- N 
frage in der Schweiz« in Biel erschienene Schrift entrollt eine 
bunte Bildergallerie von Frauenrechten der 25 Kantone und be- 
zeichnet als deren Grundprincip »die Unterwerfung des weib- 
lichen Geschlechts an’s männliche, die Minderwerthung jenes und 
die Hintanstellung an dieses, wo immer ihre Interessen einander 
berühren; in anderen Worten eine mehr oder weniger totale Ent- 
rechtung.« Kin grosser Theil des weiblichen Schweizervolkes 
lebt in den deutschen Kantonen, welche in dieser Hinsicht den 
französischen Kantonen weit nachstehen, noch im Zustande voller 
oder halber Unmündigkeit und, soweit er verehelicht ist, im Zu- 
stande voller oder halber Rechts- und Eigenthumslosigkeit. — 
»Freilich — so bemerkt der Verfasser — besitzen wir ungefähr 
so viele verschiedene Stufen als Kantone auf der ansteigenden . 
Leiter unserer Frauenrechte zwischen dem reinen Mittelalterthum 
der katholischen Alpenbevölkerung des Centrums und dem in- 
tellectuellen Vorleuchter und Voranschreiter unserer Tage, dem 
protestantischen Genf an der Peripherie, dessen Frauenrechte die 
entschieden günstigsten in der ganzen Eidgenossenschaft sind, 
und es bewahrheitet unser kleines Land augenscheinlicher als 
kein anderes den gegenwärtig so vielfach berührten Ausspruch, 
dass überall die sociale Stellung des weiblichen Geschlechtes der 
richtigste Messer der allgemeinen Cultur, nämlich der Geistes- 
entwickelung nach allen Seiten, sei.« 
Die öffentliche Meinung wendet sich immer entschiedener 
gegen die Beeinträchtigungen der Frauen im Erbrecht, in der 
Verwaltung ihres Vermögens, gegen die Geschlechtsvormundschaft 
und andere Einrichtungen, und ein schweizerisches Blatt bemerkte 
vor Kurzem in Betreff der in Basel von einem Notar verübten 
Unterschlagungen, welche sich zum grösseren Theil auf das Ver-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.