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1) Es geziemt dem freien Bürger-Arbeiter, dass er sich nach freier
Uebereinkunft mit seinem Arbeitgeber den Feierabend. selbst bestimmt.
Ein Eingriff des Staates in. dieses Recht der Einzelnen ist nicht gut und
kann von freien selbstständigen Schweizerbürgern und gar Grütlianern nicht
gewollt werden. 2) Die Lohnverhältnisse sind auf Grund eines friedlichen
Vebereinkommens zwischen Arbeitgebern und Arbeitern zu regeln, und
zwar müssen hiebei a. persönliche Tüchtigkeit und Bildung des Arbeiters,
5b. die bestehenden Zeit- und Verkehrsverhältnisse, sowie c. der Lebens-
bedarf der Arbeiter in geistiger und körperlicher Hinsicht gebührend be-
rücksichtigt werden. 3) Der Grütliverein erklärt, dass er als ein eid-
genössischer Verein sich ebensowenig den ultramontanen Befehlen von Rom
aus wie den internationalen Befehlen eines Londoner oder New-Yorker
Generalrathes unterordnen wird, sondern das Urtheil über die Verbesserung
der Arbeiterzustände seinem eigenen Nachdenken und der Prüfung der
überall wechselnden nationalen, lokalen und persönlichen Verhältnisse
vorbehält.
Es würde voreilig sein, aus solchen vereinzelten Aeusserun-
gen und Beschlüssen von hier und da versammelten Arbeitern
Schliessen zu wollen, dass die schweizerische Arbeiterbevölkerung
sehr massvoll bleiben werde; aber ebensowenig darf man sich
durch leidenschaftliche Forderungen anderer Arbeitercongresse
oder durch socialistische Flugschriften und Blätter zu übertrie-
bener Furcht und. Schwarzseherei verleiten lassen. Wir leben
allerdings in einem gewaltigen Uebergange aus alten in neue
Verhältnisse und mit den neuen Freiheiten und Rechten ist nicht
auch ein neues und erhöhtes Pflichtgefühl und eine plötzlich ver-
besserte Einsicht in die Massen eingezogen. Die neuen politischen
und gewerblichen Rechte, der regere Antheil am öffentlichen
Leben, der bessere Schulunterricht, das häufigere Zeitungslesen
erweckt den Arbeiterstand zum Nachdenken, entzündet neue Ideen,
erzeugt aber auch gleichzeitig vorerst eine Halbbildung oder
Verbildung , namentlich auf dem Gebiete der wirthschaftlichen
Fragen, wo sich die grösste Unkunde der Grundbedingungen der
Güterproduction und der Gütervertheflung geltend machen und
den Arbeitern die Köpfe verdrehen darf. Alle diejenigen, welche
rasches Reichwerden versprechen und die Schuld der Noth auf
Andere werfen, haben mehr Aussicht, gern gehört zu werden,