Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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2) Alle Fortschritte , welche in neuerer Zeit in den Industrieländern 
allgemein und sporadisch zur Verbesserung der Lage der Fabrikkinder ge- 
macht worden, sind in einzelnen Etablissementen und einzelnen Kantonen 
ausgeführt; allein die Mehrzahl ist noch im alten Geleise, 
3) Es liegt in der Macht der Gesetzgebung und der Fabrikanten, den 
Fabrikkindern ein zufriedenstellendes Loos zu bereiten, wenn die Gesetze 
und Einrichtungen der fortgeschrittensten Etablissemente und Kantone 
allgemein durchgeführt werden. 
4) Es ist zu beachten, dass manche krankhafte Erscheinungen bei 
Fabrikkindern nicht Schuld der Fabriken sind, sondern daher rühren, dass 
kränkliche und presthafte Personen in diesen noch Arbeit erhalten, welche 
sonst keine Beschäftigung finden und ‚der Armenpflege anheim fallen 
würden. 
5) Unter 9540 Kindern, welche in den schweizerischen Fabriken be- 
schäftigt sind, befinden sich nur 488 unter 12 Jahren. 
6) Die reine Arbeitszeit steigt in mehreren Kantonen und Anstalten 
bis auf 14 Stunden täglich; im Kanton Zürich ist sie in der Mehrzahl 
der Fabriken 13 Stunden. In einzelnen Fabriken wird auch Nachts 10 
bis 11 Stunden gearbeitet. 
7) Der Unterricht wird häufig noch an demselben Tage abgehalten, 
an welchem Kinder zuweilen bereits 10—11 Stunden in der Fabrik ge- 
arbeitet. Im Kanton Glarus ist diese Ueberladung der Kinder gesetzlich 
verboten. In den meisten Berichten wird die Nachahmung dieses Bei- 
spieles empfohlen. 
8) Es wird noch eine Anzahl Kinder in Phosphorzündhölzchenfabriken 
beschäftigt, obgleich der Gesundheit nachtheilige Folgen constatirt sind, 
im Kanton Thurgau einem Knaben der Oberkiefer ausfiel und Einer starb; 
— und obgleich längst in einigen Fabriken phosphorfreie Zündhölzchen 
verfertigt werden. 
9) Die Kinder sind noch vielfach nicht genügend gegen die Gefahren 
der Maschinen geschirmt. Es kommen daher nicht selten Körperver- 
letzungen vor, 
10) Temperatur und Luft sind noch in den meisten Anstalten von 
übler Beschaffenheit, nur in wenigen Etablissementen werden die neuesten 
Construetionen in Anlage künstlicher Ventilation benutzt, so dass letztere 
meist mangelhaft ist. 
11) Die Berichte über den Gesundheitszustand der Kinder lauten ihrer 
Mehrzahl nach günstig. 
12) Körperliche Züchtigungen kommen, seltene Uebergriffe abgerechnet, 
nicht vor. 
Bei den Verhandlungen über die Revision der Bundesver- 
fassung im Jahre 1871 wollte ein Theil der Bundesversammlung
	        
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