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2) Alle Fortschritte , welche in neuerer Zeit in den Industrieländern
allgemein und sporadisch zur Verbesserung der Lage der Fabrikkinder ge-
macht worden, sind in einzelnen Etablissementen und einzelnen Kantonen
ausgeführt; allein die Mehrzahl ist noch im alten Geleise,
3) Es liegt in der Macht der Gesetzgebung und der Fabrikanten, den
Fabrikkindern ein zufriedenstellendes Loos zu bereiten, wenn die Gesetze
und Einrichtungen der fortgeschrittensten Etablissemente und Kantone
allgemein durchgeführt werden.
4) Es ist zu beachten, dass manche krankhafte Erscheinungen bei
Fabrikkindern nicht Schuld der Fabriken sind, sondern daher rühren, dass
kränkliche und presthafte Personen in diesen noch Arbeit erhalten, welche
sonst keine Beschäftigung finden und ‚der Armenpflege anheim fallen
würden.
5) Unter 9540 Kindern, welche in den schweizerischen Fabriken be-
schäftigt sind, befinden sich nur 488 unter 12 Jahren.
6) Die reine Arbeitszeit steigt in mehreren Kantonen und Anstalten
bis auf 14 Stunden täglich; im Kanton Zürich ist sie in der Mehrzahl
der Fabriken 13 Stunden. In einzelnen Fabriken wird auch Nachts 10
bis 11 Stunden gearbeitet.
7) Der Unterricht wird häufig noch an demselben Tage abgehalten,
an welchem Kinder zuweilen bereits 10—11 Stunden in der Fabrik ge-
arbeitet. Im Kanton Glarus ist diese Ueberladung der Kinder gesetzlich
verboten. In den meisten Berichten wird die Nachahmung dieses Bei-
spieles empfohlen.
8) Es wird noch eine Anzahl Kinder in Phosphorzündhölzchenfabriken
beschäftigt, obgleich der Gesundheit nachtheilige Folgen constatirt sind,
im Kanton Thurgau einem Knaben der Oberkiefer ausfiel und Einer starb;
— und obgleich längst in einigen Fabriken phosphorfreie Zündhölzchen
verfertigt werden.
9) Die Kinder sind noch vielfach nicht genügend gegen die Gefahren
der Maschinen geschirmt. Es kommen daher nicht selten Körperver-
letzungen vor,
10) Temperatur und Luft sind noch in den meisten Anstalten von
übler Beschaffenheit, nur in wenigen Etablissementen werden die neuesten
Construetionen in Anlage künstlicher Ventilation benutzt, so dass letztere
meist mangelhaft ist.
11) Die Berichte über den Gesundheitszustand der Kinder lauten ihrer
Mehrzahl nach günstig.
12) Körperliche Züchtigungen kommen, seltene Uebergriffe abgerechnet,
nicht vor.
Bei den Verhandlungen über die Revision der Bundesver-
fassung im Jahre 1871 wollte ein Theil der Bundesversammlung